AK-Rechtsschutz veröffentlicht Bilanz für 2023: 65,9 Mio. Euro für Arbeitnehmer erfolgreich erkämpft

Kärnten -

Die Rechtsschutzexperten der Arbeiterkammer Kärnten können auf beeindruckende Erfolge im Dienst der Arbeitnehmer seit dem Jahr 1992 zurückblicken. Die Vorjahresbilanz zeigt, dass die Arbeiterkammer Kärnten insgesamt 125.550 Beratungen durchgeführt hat, davon 8.690 schriftlich, 13.596 persönlich und 103.264 telefonisch.

PK Rechtschutzbilanz

Im Bereich Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen konnten die Experten der AK Kärnten im Jahr 2023 insgesamt 65,9 Millionen Euro für heimische Arbeitnehmer erkämpfen. Dies erhöht die Gesamtsumme seit 1992 auf beeindruckende 607,9 Millionen Euro.

125.550 Beratungen im vergangenen Jahr

Von den gesamt 125.550 Beratungen im vergangenen Jahr wurde rund 12.000-mal Rat und Hilfe im Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ gesucht, das neben den Themen Mutterschutz und Karenz auch über sämtliche Förderungen und Familienleistungen informiert.

(c) AK/Helge Bauer

Erfolgreiche Interventionen und Klagen

Die Arbeits- und Sozialrechtsexperten der AK Kärnten unterstützen und vertreten Arbeit
nehmer bereits seit über 31 Jahren in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Im
vergangenen Jahr wurden 2.344 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 479 Klagen und
1.865 Interventionen. Insgesamt wurden 2.058 Arbeitsrechtsakte positiv erledigt, wobei 479 Klagen einen Gesamtbetrag von 3,2 Millionen Euro und 1.579 Interventionen einen Betrag von 2,9 Millionen Euro für die Arbeitnehmer einbrachten. Insgesamt wurden im Bereich Arbeitsrecht 6,1 Millionen Euro erkämpft. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Kärnten hat Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie bei Insolvenzen – ein unverzichtbarer Service der Arbeiterkammer“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Top-Themen in Beratung

Die Spitzenreiter bei den Beratungsthemen blieben die gleichen: „Wie bereits im Vorjahr
geht es um Entgeltabrechnungen, falsche Einstufungen, Auflösungen von Arbeitsverhältnis
sen und unbezahlte Überstunden. Mittels Intervention und nötigenfalls Klage können wir unseren Mitgliedern helfen“, sagt Max Turrini, Leiter des Arbeits- und Sozialrechts in der Arbeiterkammer Kärnten. Die Auflösungen im Krankenstand bleiben ein Dauerbrenner in der Beratung der AK-Experten. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während des Krankenstandes geschützt, deshalb fordere ich erneut ein Kündigungsverbot im Krankenstand“, so Goach.

Sozialrecht

Im Sozialrecht wurden im vergangenen Jahr 1.225 Neuvertretungen verzeichnet, darunter
538 im Bereich von Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen und Feststellung von Schwerarbeitszeiten. 55 Fälle betrafen Versehrtenrente, Ausgleichszulage und Sonstiges. 276-mal ging es um Rehageldansprüche und 356-mal um Pflegegeld.

Insgesamt wurden 1.418 Klagsfälle abgeschlossen, wobei 774 positiv und 644 negativ ab
geschlossene Gerichtsakte zu verzeichnen waren. Die Sozialrechtsexperten erkämpften ei
nen Gesamtbetrag von 54 Millionen Euro für die Arbeitnehmer im Sozialrecht. „Vermehrt
werden Menschen auf den Arbeitsmarkt entsendet, da teilweise die Begutachtung von An
stalten nicht mehr mit entsprechender Qualität durchgeführt wird“, unterstreicht Goach und bekräftigt: „Entscheidungen müssen wieder dort getroffen werden, wo Härtefälle bekannt sind, also regional und nicht zentral an einer Stelle irgendwo in Österreich!“

Unterstützung für Insolvenzopfer

Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) hat im Jahr 2023 735 Fälle vertreten und dabei 5,8 Millionen Euro für die Betroffenen eingefordert. Insgesamt waren 295 Unternehmen von Insolvenzen betroffen. „Der IEF, der Insolvenzentgeltfonds, wird aus den Einnahmen der Lohnnebenkosten finanziert. Sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden, wer hilft dann Insolvenzopfern in Zukunft?“, fragt Goach und betont: „Damit nicht genug: Pension, Krankenstand oder Pflegurlaub stehen hinter Lohnnebenkosten. Die Senkung würde bedeuten, dass es weniger Sozialleistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt!“

Die Arbeiterkammer Kärnten überbrückte überdies die finanzielle Not vieler Insolvenzopfer
mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe, wobei im Jahr 2023 207 Anträge gestellt und ein Gesamt
betrag von 434.640 Euro als Überbrückungshilfe an die Arbeitnehmer ausbezahlt wurde.
„Die Arbeiterkammer wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Arbeitnehmer mit kostenloser Beratung und Vertretung vor Gericht“, so der AK-Präsident abschließend und hebt hervor: „Die Gesamtsumme der erkämpften Beträge von 1992 bis 2023 beläuft sich auf 607,9 Millionen Euro. Die AK Kärnten bietet eine entscheidende Unterstützung für Arbeitnehmer in Kärnten, die ihre Rechte im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht verteidigen möchten!“

Fälle aus der Praxis der AK-Rechtsexperten

AK – Nicht eingehaltene Wiedereinstellungszusagen, fristwidrige Kündigungen,
Auflösungen während des Krankenstands oder nicht ausbezahlte Überstunden: Verfehlungen von Arbeitgebern sind keine Seltenheit.

Fall 1: Während des Krankenstandes entlassen

Ein bereits seit 1991 beschäftigter Kärntner Arbeiter hatte im Mai einen Arbeitsunfall und
musste den Krankenstand anmelden. Während seines laufenden Krankenstandes wurde
ihm im vergangenen Juni durch den Arbeitgeber per WhatsApp mitgeteilt, dass er abgemeldet und nicht mehr weiterbeschäftigt wird. Nach 32 Jahren im Einsatz für sein Unternehmen wurde ihm schlussendlich mündlich mitgeteilt, dass er – aufgrund seines Unfalls – krank sei und deshalb nicht gebraucht werde.

Der Dienstgeber hielt keine Kündigungsfrist ein und verweigerte auch die Auszahlung der
Abfertigung alt. Daraufhin wandte sich der Kärntner an die Experten der Arbeiterkammer
Kärnten. Nach erfolgter Intervention auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung alt
wurde für den Dienstnehmer die Abfertigung alt in der Höhe von rund 75.500 Euro brutto
außergerichtlich erstritten.

Fall 2: Arbeitsunfall durch nicht eingehaltene Schutzbestimmungen

Ein Dienstnehmer erlitt bei einem Arbeitsunfall schwere Verletzungen: ein zwei Tonnen
schwerer Betonring, der nicht ordnungsgemäß gesichert wurde, fiel von einem Bagger auf
den Arbeitnehmer. Nach der Versorgung der Verletzungen und der Amputation eines Ober
arms sowie der Einschränkung der Beweglichkeit des anderen Arms war der Dienstnehmer
arbeitsunfähig. Der Dienstnehmer wandte sich an die Experten der AK, die sogleich reagier
ten und eine Außerachtlassung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen feststell
ten. Die AUVA bestritt dies. Daraufhin wurde der Gerichtsweg beschritten. In zweiter In
stanz wurde das Verfahren zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Ihm wurde eine Integritätsabgeltung von rund 163.000 Euro zugesprochen.

AK-Goach: „Kündigungsschutz im Krankheitsfall ist längst überfällig“

Bei der Präsentation der AK-Rechtsschutzbilanz 2023 formulierte AK-Präsident Günther Goach aktuelle Forderungen der Arbeitnehmerseite. Vor allem der Kündigungsschutz im Krankheitsfall wird gefordert: „Man muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund bleiben. Dazu gehört auch, dass man sich im Krankheitsfall in Ruhe auskurieren kann, ohne Angst um seinen Job zu haben“, fordert Goach.

(c) AK/Helge Bauer

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert für mehr Gerechtigkeit:

  • Arbeitslosenversicherung-Erhöhung: Mindestens 70 Prozent der Nettoersatzrate bei Geld
    leistungen sind gefordert. Österreich liegt mit 55 Prozent im OECD-Index zur Arbeitslosen versicherung im unteren Drittel.
  • Qualitative Verbesserung der Anstaltsbegutachtungen für Pflegegeldeinstufungen.
  • Attraktivere Gestaltung des zweiten Arbeitsmarktes – vor allem Menschen über 50 Jahre
    müssen vor Langzeitarbeitslosigkeit geschützt und entsprechend qualifiziert werden.
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.
  • Urlaubsrecht erneuern: Eine 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren für alle Arbeitnehmer!
  • Beibehaltung beider Altersteilzeit-Modelle, da innerhalb der Altersteilzeit neue qualifizierte Arbeitnehmer eingestellt bzw. ausgebildet werden können.
  • Keine Verkürzung der Kündigungsfristen!
  • Keine Verschlechterung im Pensionsrecht: Das Antrittsalter darf nicht erhöht werden!
  • Schwerarbeitsregelung: Zugangsmöglichkeiten erleichtern!
  • Neuregelung bei der „Abfertigung Neu“: Die Höhe der „Abfertigung Neu“ muss sich an der „Abfertigung Alt“ orientieren!
  • Bei Behinderungen von Betriebsratswahlen ist ein stärkeres Durchgriffsrecht durch den
    Gesetzgeber gefordert.