Negative Folgen der Arbeit trotz Krankheit
Aus ärztlicher Sicht sei das Konzept, kranke Mitarbeiter durch Urlaubskürzungen zu bestrafen, äußerst problematisch. Opriessnig unterstrich, dass erkrankte Mitarbeiter bei der Arbeit produktiver und weniger fehleranfällig wären, was zu höheren Kosten und möglichen langfristigen gesundheitlichen Folgen führen könne. Besonders bei ansteckenden Erkrankungen könne dies zu einer Ausweitung von Krankheitsfällen im Betrieb führen. Daher sei es aus seiner Sicht kontraproduktiv, kranke Mitarbeiter unter Druck zu setzen, anstatt ihnen zu ermöglichen, sich zu erholen und schnell wieder gesund zur Arbeit zurückzukehren. Opriessnig stellte klar, dass die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern auch bedeute, dass erkrankte Mitarbeiter nicht gezwungen werden dürften, trotz Krankheit zur Arbeit zu kommen, da dies das gesamte Team gefährden könnte. In Bezug auf Krankschreibungen versicherte der Kärntner Ärztekammerpräsident, dass die Ärzte in Kärnten äußerst sorgfältig arbeiteten. Auch telefonische Krankschreibungen seien unter bestimmten Bedingungen, insbesondere bei langjährigen Patienten, zulässig.
Missbrauch von Krankmeldungen nicht toleriert
Obwohl es vereinzelt zu Missbrauch und Vortäuschung von Krankheiten komme, betonte Opriessnig, dass er einen Generalverdacht gegenüber kranken Arbeitnehmern strikt ablehne. Er verwies auf die Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die vorsieht, dass auffällige Häufungen von Krankmeldungen überprüft werden. Darüber hinaus führen ÖGK-Kontrolleure stichprobenartige Hausbesuche bei den betroffenen Arbeitnehmern durch.