Debatte zur Kürzung von Urlaubstagen aufgrund von Krankheit: Kritik von Kärntner Ärztekammer

Kärnten -

Die Kärntner Ärztekammer spricht sich entschieden gegen die kürzlich von einem Funktionär der Wirtschaftskammer geforderte soziale Schlechterstellung von erkrankten Arbeitnehmern aus. Konkret wurde vorgeschlagen, Krankheitsbedingte Ausfälle durch Kürzungen von Urlaubstagen zu „bestrafen“. Dr. Markus Opriessnig, Präsident der Ärztekammer für Kärnten, bezeichnete diese Forderung als bedauerlich und kritisierte die öffentliche Diskussion, die sich nur auf die Bestrafung von erkrankten Mitarbeitenden konzentriere, anstatt präventive Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung zu thematisieren.

Kärntner Ärztekammer: ,,Krankheit darf nicht bestraft werden"

Negative Folgen der Arbeit trotz Krankheit

Aus ärztlicher Sicht sei das Konzept, kranke Mitarbeiter durch Urlaubskürzungen zu bestrafen, äußerst problematisch. Opriessnig unterstrich, dass erkrankte Mitarbeiter bei der Arbeit produktiver und weniger fehleranfällig wären, was zu höheren Kosten und möglichen langfristigen gesundheitlichen Folgen führen könne. Besonders bei ansteckenden Erkrankungen könne dies zu einer Ausweitung von Krankheitsfällen im Betrieb führen. Daher sei es aus seiner Sicht kontraproduktiv, kranke Mitarbeiter unter Druck zu setzen, anstatt ihnen zu ermöglichen, sich zu erholen und schnell wieder gesund zur Arbeit zurückzukehren. Opriessnig stellte klar, dass die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern auch bedeute, dass erkrankte Mitarbeiter nicht gezwungen werden dürften, trotz Krankheit zur Arbeit zu kommen, da dies das gesamte Team gefährden könnte. In Bezug auf Krankschreibungen versicherte der Kärntner Ärztekammerpräsident, dass die Ärzte in Kärnten äußerst sorgfältig arbeiteten. Auch telefonische Krankschreibungen seien unter bestimmten Bedingungen, insbesondere bei langjährigen Patienten, zulässig.

Missbrauch von Krankmeldungen nicht toleriert

Obwohl es vereinzelt zu Missbrauch und Vortäuschung von Krankheiten komme, betonte Opriessnig, dass er einen Generalverdacht gegenüber kranken Arbeitnehmern strikt ablehne. Er verwies auf die Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die vorsieht, dass auffällige Häufungen von Krankmeldungen überprüft werden. Darüber hinaus führen ÖGK-Kontrolleure stichprobenartige Hausbesuche bei den betroffenen Arbeitnehmern durch.