Protestmaßnahmen / Mögliche Beendigung des Kassenvertrages
Die Kärntner Ärzteschaft bereitet daher Protestmaßnahmen bis zur möglichen Beendigung
des Kassenvertrages vor. „In Bezirksärzteversammlungen werden wir die Details mit den
niedergelassenen ÄrztInnen besprechen. Der ÖGK muss klar sein, dass sie ihre destruktive
Haltung aufgeben muss und der von ihnen angesetzte Sparstift letztendlich alle PatientInnen betrifft.
Medizinische Grundversorgung bleibt bei Maßnahmen erhalten
Bei den geplanten Maßnahmen werden wir selbstverständlich gewährleisten, dass die
PatientInnen eine medizinische Grundversorgung erhalten“, erklärt Präsident Dr. Markus
Opriessnig. Doch wenn die ÖGK nicht einlenke, sei die letzte Konsequenz auch eine
Kündigung des Kassenvertrages durch die Ärztekammer für Kärnten, sodass die PatientInnen jeden Arztbesuch bezahlen müssen, ehe sie das Arzthonorar refundiert bekommen.
Kassenmedizin wurde nicht attraktiver gemacht
Die Vertreter der niedergelassenen ÄrztInnen, Kurienobmann Dr. Wilhelm Kerber und seine Stellvertreterin Dr. Maria Korak-Leiter, führen folgende Argumente ins Treffen. „Seit Monaten erklären die Bundesregierung und auch FunktionärInnen der ÖGK, dass sie die Kassenmedizin attraktiver machen wollen. In Kärnten macht die ÖGK genau das Gegenteil. Ihre Weigerung, die Inflationsrate zu ersetzen, bedeutet de facto eine Kürzung der einzelnen Tarife.
Nicht nachvollziehbar
Wir haben die ÖGK-VertreterInnen in den zwei Verhandlungsrunden darauf aufmerksam gemacht, dass eine volle Inflationsabgeltung keine zusätzlichen Kosten verursache. Denn aufgrund der gestiegenen Löhne und Pensionen steigen auch die Beitragsleistungen der Versicherten und ArbeitgeberInnen. Die ÖGK will aber diesen „Inflationsgewinn“ nicht an ihre ärztlichen VertragspartnerInnen weitergeben. Das ist für uns nicht nachvollziehbar!
Geschlossenheit & Solidarität zeigen
Zusätzlich hätte eine wertgesicherte Erhöhung der Tarife auch eine Auswirkung auf die Kostenerstattung bei den WahlärztInnen.“ Dr. Ewald Pichler, Leiter des Referates Wahlärzte, betont: „Es ist nun an der Zeit, volle Geschlossenheit und Solidarität innerhalb der Ärzteschaft zu zeigen.“ Präsident Dr. Opriessnig ergänzt, dass sich die wirtschaftliche Situation der VertragsärztInnen in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert habe.
Teuerung & bürokratische Auflagen
Die Kassenordinationen leiden unter der Teuerung und immer neuen bürokratischen Auflagen. So legen die Krankenversicherungen nach wie vor Limits fest, welche Diagnose- und Therapiemaßnahmen nur für einen bestimmten Prozentteil der PatientInnen zulassen. Wenn aber mehr PatientInnen eben diese Behandlungen benötigen, müssen die ÄrztInnen
alle Leistungen, die über der von der Kasse genannten Grenze liegen, ohne jedes Entgelt
erbringen.
Unzufriedenheit bei KassenärztInnen
Nicht einmal der Sachaufwand werde ihnen ersetzt. Bei vielen KassenärztInnen
gebe es deshalb bereits ein großes Maß an Unzufriedenheit. Die Nachricht, dass sie jetzt
auch noch den größten Teil der Inflation nicht abgedeckt bekommen, steigert den Frust und
kann nicht mehr toleriert werden. „Den ÄrztInnen wird damit etwas verweigert, was anderen Berufsgruppen und LeistungsbezieherInnen (u.a. Metaller, Beamte, Handel, Pensionen und auch den MitarbeiterInnen der Sozialversicherungen und anderen VertragspartnerInnen) selbstverständlich für das Jahr 2024 zugestanden wurde“, stellt Opriessnig abschließend fest.
Keine Darlegung von nachvollziehbaren Daten
Dr. Kerber und Dr. Korak wundern sich auch über die Art der Verhandlungsführung der ÖGK: „Bei der ersten Gesprächsrunde war neben den regionalen VertreterInnen der ÖGK
Landesstelle Kärnten erstmalig das TOP-Management der ÖGK-Hauptstelle vertreten. Die
Verhandlung war geprägt von einer konsenslosen Art ohne Darlegung von nachvollziehbaren Daten. Eine Diskussion auf Sachebene war nicht möglich. Die Argumente der Ärzteschaft wurden nicht gehört. Die zweite Verhandlungsrunde wurde, wie bisher, von den regionalen VertreterInnen der ÖGK-Landesstelle geführt. Diese überbrachten die Botschaft, dass eine Inflationsanpassung ausgeschlossen sei.“
Pressemitteilung: Ärztekammer für Kärnten