Wiederholte Annäherung an Siedlungsgebiet
Das Tier hatte sich trotz mehrfacher Vergrämungsversuche erneut in unmittelbarer Nähe zu einer Siedlung aufgehalten. Aufgrund dieses wiederholten, risikobehafteten Verhaltens soll eine Entnahme notwendig gewesen sein.
Prüfung durch Sachverständige des Landes
Unmittelbar nach dem Abschuss erfolgte die Begutachtung und Beprobung des Tieres durch Sachverständige des Landes Kärnten. Dabei wurde auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Besonders Augenmerk lag auf der Überprüfung des vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung. Die Fachleute bestätigten, dass alle Vorgaben der Risikowolfsverordnung eingehalten wurden. Für das betroffene Gebiet bestand eine aufrechte Entnahmemöglichkeit bis zum 30. Mai. Mit dem erfolgten Abschuss ist diese nun erloschen.