Hilfspersonal zur Entlastung der Pflegekräfte wird für 2024 verlängert – Weiterentwicklung der Alternativen Lebensräume für Menschen bis Pflegestufe 3 – Kärnten präsentiert Modell zur Dienstplansicherheit in der Mobilen Pflege

Pflege in Kärnten: Erste Maßnahmen für 2024

Kärnten -

„In Kärnten haben wir im Vorjahr den Einsatz von Hilfspersonal in unseren Pflegeheimen beschlossen – mit dem Ziel, die beschäftigten Pflegekräfte zu entlasten. Ich kann sagen: Es war und ist eine Maßnahme mit vollem Erfolg. Daher werden wir die bis 31. Dezember 2023 befristete Maßnahme verlängern“, kündigte gestern Gesundheitsreferentin Beate Prettner im Rahmen einer Pressekonferenz an. In der heutigen Regierungssitzung wird der entsprechende Akt vorgelegt.


Weiterverwendung von 120 vollzeitbeschäftigten Hilfs- und Entlastungskräften gesichert 

„Damit sichern wir für 2024 die Weiterverwendung von 120 vollzeitbeschäftigten Hilfs- und Entlastungskräften“, so Prettner. Wie seitens der Pflegeheime bestätigt wird, stellt das Hilfspersonal doch eine wesentliche Entlastung dar: Sie übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und auch sonstige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Gemeint sind insbesondere Essensausgabe, Wäsche waschen, Betten beziehen, eventuell Besuchermanagement etc. Laut Prettner werden sich die Mehrausgaben für das Jahr 2024 auf rund 5,2 Millionen Euro belaufen.

Eine halben Million Euro wird in die Weiterentwicklung investiert 

Mit rund einer halben Million Euro Mehrkosten wird die Weiterentwicklung der 20 Alternativen Lebensräume mit bis zu 100 Plätzen einhergehen. Diese sind im ländlichen Raum angesiedelt, bieten ein familiäres Umfeld und betreuen Menschen bis zur Pflegestufe 3. Pro Alternativem Lebensraum sind sechs Personen zugelassen. „Das wollen wir nun ändern und die Zulassung auf bis zu neun Personen ausweiten“, erklärte Prettner.

Höherer Ausfalls-Tagessatz

Außerdem sollen die Betreiber bei längerer Abwesenheit des Bewohners einen höheren Ausfalls-Tagessatz erhalten. Dieser wird von 30 Euro auf knapp 42 Euro angehoben. In Summe wollen wir damit die Alternativen Lebensräume für die Betreiber attraktiver machen. Wir wissen, dass diese Form der Betreuung bei älteren Menschen, die nicht mehr zu Hause leben möchten, immer beliebter wird.“

Modell zur Dienstplansicherheit in der Mobilen Pflege

Ebenso mit 1. Jänner 2024 gestartet wird das in Kärnten entwickelte Modell zur Dienstplansicherheit in der Mobilen Pflege. „Gerade in der Mobilen Pflege kommt es immer wieder zu kurzfristigen Dienstübernahmen – aufgrund von Krankenständen, Pflegeurlauben, Neuaufnahmen von KlientInnen etc. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht das sehr zu schaffen“, berichtete Valid Hanuna von der GPA. „Wir haben uns monatelang die Köpfe zerbrochen – und haben schlussendlich ein sehr herzeigbares Projekt entwickelt.

Ein Projekt, das sich zwar kurzfristig mit Mehrkosten niederschlagen, langfristig aber die Dienstpläne stabilisieren wird“, zeigte sich Hanuna überzeugt. Bekanntermaßen ist es seit 2022 gemäß kollektivverträglicher Regelungen (SWÖ-KV) verpflichtend, den Dienstplan für die MitarbeiterInnen im Mobilen Pflegedienst bereits vierzehn Tage im Vorhinein zu fixieren.

Theorie versus Praxis 

„Soweit die Theorie: In der Praxis ist es in diesem flexiblen Bereich nahezu unmöglich, den bereits zwei Wochen im Vorhinein fixierten Dienstplan einzuhalten“, so Hanuna. Das Kärntener Modell sieht nun vor, jede „eingesprungene“ Stunde, die über diesen Dienstplan hinausgeht, mit einem 50-prozentigen Zuschlag abzugelten. Nach Dokumentation und Nachweis seitens der Träger wird das Land die Kosten in Form von Subventionen begleichen. „Was sich zunächst als finanzieller Anreiz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niederschlägt, soll uns langfristig zum Ziel führen: nämlich Dienst nach Dienstplan“, sagte Prettner. Und sie betonte: „Die größte Dienstplansicherheit führt natürlich über eine ausreichend hohe Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ausbildungsprämie für die nächsten fünf Jahre

Deshalb wurde bundesweit mit dem Pflegefondsgesetz auch die Ausbildungsprämie für die nächsten fünf Jahre abgesichert: „Die Ausbildungsprämie beträgt 600 Euro netto pro Monat, 12 Mal im Jahr. Wenn man sich in einem Anstellungsverhältnis zur Pflegefachassistenz ausbilden lässt, erhält man in Kärnten 1000 Euro netto pro Monat, 14 Mal im Jahr. Aktuell werden die Prämien von 1.081 Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler in Anspruch genommen“, informierte die Gesundheitsreferentin. Ebenso für die nächsten fünf Jahre abgesichert wurde der „Pflegebonus“: Dieser wird in Höhe von 2.460 Euro brutto (pro Jahr) an alle Pflegekräfte ausbezahlt.