Hochrechnung 1. Halbjahr 2021: Firmenpleiten in Kärnten um 58,5 % gesunken

Unternehmensinsolvenzen weiter im Sinkflug

Kärnten -

Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2021 um 58,5 % auf 44 Pleiten im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Mit diesem Minus rangiert Kärnten im Bundesländervergleich auf Platz drei. Österreichweit gibt es um rund 48 % weniger Firmenpleiten zu vermelden als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Gleichzeitig sind die geschätzten Verbindlichkeiten in Kärnten gegenüber 2020 um 79,5 % auf 9 Millionen Euro zurückgegangen.


In den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 wurden 25 Insolvenzverfahren über Kärntner Unternehmen eröffnet. Weitere 19 Insolvenzanträge führten mangels Vermögens der Schuldner zu nicht eröffneten Verfahren. In Summe waren 44 Unternehmen mit Verbindlichkeiten von 9 Millionen Euro insolvent. Dies bedeutet einen Rückgang von 58,5 %gegenüber dem Vorjahr.

„Seit Beginn des 1. Lockdowns vor über 15 Monaten sind die Unternehmensinsolvenzen im Sinkflug. Gegenüber dem Jahr 2019, dem bis dato letzten „Normaljahr“, beträgt das Minus in Kärnten sogar 72 %“, berichtet Mag. Barbara Wiesler-Hofer Leiterin des KSV1870 Klagenfurt.

Fatale Konsequenzen für die Zukunft der heimischen Wirtschaft

Verantwortlich für die anhaltend niedrigen Insolvenzzahlen sind die künstlichen Eingriffe der Bundesregierung, dank dieser sich zahlreiche Unternehmen in einer trügerischen Sicherheit wähnen. Zwar geht vorübergehend die Zahl der Insolvenzen zurück, gleichzeitig vergrößert sich jedoch der Schuldenberg der Betriebe fortlaufend. Und an dieser Konstellation wird sich aufgrund der angekündigten „Safety Car Phase“ für Steuerschulden, die ab kommenden Juli für drei Monate geplant ist, vorläufig wenig ändern. Denn dadurch verlängert sich für Unternehmen nur die Möglichkeit, die Rückzahlung ihrer Schulden hinauszuzögern.Eines ist bereits heute klar: „Je länger in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen künstlich am Leben erhalten werden, desto größer wird der gesamte volkswirtschaftliche Schaden sein. Am Ende werden wir vermehrt Insolvenzen erleben, deren Sanierung unmöglich ist, da diese Firmen über keine werthaltigen Aktiva mehr verfügen werden“, erklärt Wiesler-Hofer.

Bundesländer-Vergleich: Kärnten mit drittgrößtem Minus

Ein Blick auf die Österreich-Karte zeigt, dass alle Bundesländer deutliche Rückgänge verzeichnen. Kärnten hat im Bundesländervergleich mit 44 insolventen Firmen ein Minus von 58,5 Prozent nach Salzburg (-64,4 %) und Vorarlberg (-59,1 %) den drittgrößten Rückgang.

Branchen: Unternehmensbezogene Dienstleistungen mit den meisten Pleiten

Nach wie vor dominieren Kleinbetriebe aus dem Bereich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen, der Gastronomie und der Bauwirtschaft das Kärntner Insolvenzgeschehen.

Top 3 der Kärntner Insolvenzen

Im Vergleich zu früher sind die Großinsolvenzen bedeutend kleinteiliger geworden. Die drei größten Insolvenzfälle in Kärnten sind die Konkursverfahren seelcon GmbH aus Poggersdorf mit Passiva von 1,2 Millionen Euro, WKS Isoliertechnik GmbH aus Wolfsberg mit Passiva von 1,1 Millionen Euro und Pro Passiv Bauträger GmbH aus Velden mit Passiva von 1,1 Millionen Euro.

Ausblick:

Der KSV1870 erwartet ab Herbst 2021 kontinuierlich, steigende Insolvenzzahlen. Aus heutiger Sicht scheint klar zu sein, dass es in Kärnten im Zuge der Corona-Krise zu keiner plötzlich eintretenden Insolvenzwelle kommen wird. Zum Jahresende hin wird die Zahl der Insolvenzen sich im Bereich des Vorjahresergebnisses bewegen und in Summe wohl darunter zum Liegen kommen. Für das kommende Jahr 2022 erwartet der KSV1870 die Rückkehr zum „normalen“ Insolvenzaufkommen, wie es aus der „Vor-Corona-Zeit“ bekannt ist. „In den kommenden Monaten werden erste Nachzieheffekte in überschaubarem Rahmen erkennbar sein, die sich definitiv ins Jahr 2022 und darüber hinausziehen werden“, erklärt Wiesler-Hofer.

Unternehmensinsolvenzen I. Halbjahr 2021

Privatkonkurse: Minus 9,5 Prozent in Kärnten

Hochrechnung 1. Halbjahr 2021: Die anhaltend niedrigen Zahlen lassen auch darauf hindeuten, dass Schuldner die Umsetzung der kommenden Insolvenznovelle abwarten, um sich leichter zu entschulden.  

Laut aktueller KSV1870 Hochrechnung sind im ersten Halbjahr 2021 in Kärnten die eröffneten Schuldenregulierungsverfahren auf 239 Fälle gesunken. Das bedeutet ein Minus von 9,5 Prozent. Ein Blick auf die Statistik zeigt: Gleichzeitig sind die Schulden um 11,7 Prozent auf 30 Millionen gesunken und betragen im Schnitt 125.523 Euro pro Fall.

„Im 1. Halbjahr 2021 wurden im südlichsten Bundesland Österreichs insgesamt 239 Insolvenzverfahren über Privatpersonen eröffnet. Das bedeutet einen Rückgang um 9,5 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020. Gegenüber dem bis dato letzten „normalen“ Jahr 2019 fällt die Entwicklung mit einem Minus von fast 35 % weitaus deutlicher aus“, berichtet Mag. Barbara Wiesler-Hofer, Leiterin des KSV1870 Klagenfurt.

Bundesländer-Vergleich: Unterschiede könnten nicht größer sein

Im österreichischen Durchschnitt sind die Privatkonkurse gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um knapp 4 % gesunken. Auf Bundesländer-Ebene sind die Unterschiede allerdings durchaus gegeben. Einem Minus von fast 41 Prozent bei der Anzahl der Fälle in Salzburg steht ein Plus von fast 20 Prozent in Vorarlberg gegenüber. Während Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Kärnten einen Rückgang bei den Privatkonkursen verzeichnen, gibt es in den restlichen Bundesländern Zuwächse.

2017 steht vor Wiederholung


Während im vergangenen Jahr die niedrige Zahl der Privatkonkurse nicht nur den fehlenden Konsummöglichkeiten geschuldet war, sondern die Menschen generell vorsichtiger mit ihrem Geld umgegangen sind und gerade zu Beginn der Pandemie das Angebot einer professionellen Schuldnerberatung nur eingeschränkt möglich war, so scheint jetzt die bevorstehende Insolvenznovelle ein starker Faktor zu sein, ein privates Schuldenregulierungsverfahren hinauszuzögern. Ein Szenario, das bereits aus dem Jahr 2017 hinlänglich bekannt ist, als die Zahl der Privatkonkurse ebenfalls eingebrochen ist, um im darauffolgenden Jahr massiv anzusteigen: „Bereits damals haben viele private Schuldner auf die gesetzliche Neuregelung gewartet, um sich rascher zu entschulden. Das scheint sich nun zu wiederholen“, so Wiesler-Hofer.

IO-Novelle steht in den Startlöchern


Das neue Gesetz soll aus heutiger Sicht mit 17. Juli 2021 in Kraft treten und für private Schuldner massive Erleichterungen bringen. Wie der Gesetzesentwurf vorsieht, steht eine neuerliche Verkürzung der Entschuldungsdauer von Privatpersonen von fünf auf drei Jahre bevor, die der KSV1870 weiterhin kritisch betrachtet.

Einschätzung des KSV1870 zur Novelle:

Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen werden nicht nur bei Finanzinstituten zu erheblichen Einbußen führen, sondern bei allen Gläubigern, zu denen Lieferanten und die öffentliche Hand gehören. Diese Ausfälle werden von allen Steuerzahlern und Vertragspartnern im „business-to-consumer“ Bereich aufgefangen werden müssen. Im Klartext: „Schuldner können in drei Jahren ohne besondere Erfordernisse ihre Schulden abschütteln. Im Gegenzug bleiben die Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen. Dem Schuldner wird suggeriert, sich ohne besondere Anstrengung zu entschulden“, so Wiesler-Hofer.

Privatkonkurse 1. Halbjahr 2021