300 Euro: Bonus noch bis Ende des Monats beantragen

Kärnten -

Der Kärnten Bonus ging praktisch in die dritte Runde. 300 Euro wurden dabei im Juli ausbezahlt. Einige haben den Bonus allerdings noch nicht, sie müssen noch vor Ende November einen Antrag stellen.


Erst der Kärnten Bonus, dann der Kärnten Bonus Plus und jetzt der Kärnten Bonus Extra. Das Land Kärnten vergibt weitere 300 Euro, eben der Kärnten Bonus Extra, gegen die anhaltende Teuerungswelle. Alle Kärntner, die den Kärnten Bonus Plus 2023 im Frühjahr bereits erhalten haben, bekamen die zusätzlichen 300 Euro im Zuge des Kärnten Bonus Extra automatisch im Juli ausbezahlt. Für sie war eben kein Antrag nötig.

Antrag bis Ende November möglich

Alle anderen müssen den Kärnten Bonus Extra beantragen. Möglich ist die Antragsstellung seit Juli 2023. Du hast den 300 Euro-Bonus noch nicht beantragt? Dann solltest du schnell sein! Noch bis 30. November hast du die Chance, um den Kärnten Bonus Extra anzusuchen.

Häufig gestellte Fragen

WER IST ANSPRUCHSBERECHTIGT?

Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits eine soziale Leistung des Landes Kärnten (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhalten. Außerdem Personen bzw. Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen von bis zu 1.600 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. von 2.400 Euro (Paar). Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto. Alleinerziehende werden besonders berücksichtig, für jedes minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 700 Euro. Geprüft wird das Haushaltseinkommen aus einem Monat im Zeitraum von November 2022 bis November 2023.

WIR SIND MEHRERE PERSONEN IM HAUSHALT. KANN JEDER DEN BONUS BEANTRAGEN?

Nein, der Kärnten Bonus Extra kann nur einmal pro Haushalt beantragt werden. Bei der Überprüfung zum Anspruch wird auch das Haushaltseinkommen hergenommen.

WAS GILT ALS EINKOMMEN?

Als Einkommen gelten insbesondere alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, einkommensabhängige Sozialunterstützungsleistungen, ferner Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (zB Arbeitslosengeld), der Krankenversicherung (zB Krankengeld), Geldleistungen aus dem K-SHG 2021, Stipendien, Einkünfte aus Kapitalvermögen (zB Dividenden aus Aktien), Weiterbildungs- und Kinderbetreuungsgeld.

Nicht als Einkommen gelten insbesondere:

  • Sonderzahlungen (wie z.B.: Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss, Abfertigung, Gewinnanteile, Bilanzgeld, Renten- und Pensionssonderzahlungen, somit alle Zahlungen, die neben den laufenden Bezügen geleistet werden),
  • Unterstützungsleistungen des Landes (z.B.: Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, etc.), und sonstige (Einmal-)Leistungen mit sozialem Unterstützungscharakter
  • Familienbeihilfe nach § 8 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967;
  • Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie der
  • Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a des Einkommensteuergesetzes 1988;
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach gleichartigen gesetzlichen Bestimmungen oder andere pflegebezogene Geldleistungen,
  • Unterhaltszahlungen (an Personen, die in einem anderen Haushalt leben, sind nicht vom Einkommen in Abzug zu bringen bzw. auch nicht in dem Haushalt, in dem sie zufließen, als Einkommen anzurechnen),
  • freiwillige Geldleistungen der freien Wohlfahrtspflege oder von Dritten (Spenden),
  • Leistungen des Sozialentschädigungsrechts nach bundesrechtlichen Vorschriften,
  • Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Abdeckung eines Sonderbedarfes,
  • im Ausland gezahlte Steuern, soweit die Zahlung eindeutig nachgewiesen wird.

WIE KANN ICH DEN KÄRNTEN BONUS EXTRA BEANTRAGEN?

  • Automatische Auszahlung ab Mitte Juli 2023:

Haushalte, die den Kärnten Bonus Plus 2023 erhalten haben, bekommen automatisch den Kärnten Bonus Extra. Eine weitere Antragstellung ist nicht erforderlich.

  • Antragstellung Online-Formular auf der Homepage des Landes Kärnten ab 3. Juli 2023. 

Hier geht es zum Online-Antrag. 

3. Antragstellung Wohnsitzgemeinde auch für Personen mit eingeschränkter digitaler Ausstattung ab 3. Juli 2023

Kärntner, die den Antrag nicht digital bzw. online beantragen können, können sich bis 30. November 2023 an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann analog mit Hilfe der Gemeinde.

WANN ENDET DIE ANTRAGSFRIST FÜR DEN KÄRNTEN BONUS EXTRA?

Die Antragsfrist für den Kärnten Bonus Extra endet am 30. November 2023.

WANN WIRD DER KÄRNTEN BONUS EXTRA AUSBEZAHLT?

Jene Haushalte, die den Kärnten Bonus Plus Extra automatisch ausbezahlt bekommen, haben die 300 Euro bereits im Juli direkt auf ihr Konto bekommen.

Jene Haushalte, die einen Antrag online, oder bei ihrer Gemeinde stellen, erhalten den Kärnten Bonus Extra je nach Einlangen des Antrags ausbezahlt.

WIRD DER KÄRNTEN BONUS EXTRA AUCH IN BAR AUSGEZAHLT?

Anspruchsberechtigte Kärntner, die anstelle einer Direktüberweisung den Kärnten Bonus Plus 2023 bar ausbezahlt haben möchten, können dies dem Land mitteilen. Dann erfolgt die Auszahlung per Post („Post bar“).