Ab heute solltet ihr besser zweimal kontrollieren, ob ihr euren 3G-Nachweis mit dabei habt. Denn seit Mitternacht gilt eine neue Verordnung des Gesundheitsministers zu Organstrafverfügungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz. Das bedeutet, dass künftig eine Geldstrafe von 90 Euro fällig werden könnte, wenn ihr den 3G-Nachweis im Lokal oder beim Friseur nicht vorweisen könnt. Ähnlich sieht es übrigens auch bei der Maskenpflicht aus.
Wo gilt die 3G-Regel?
In folgenden Bereichen gilt die 3-G-Regel:
- Gastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Nicht öffentliche Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab einer Teilnehmeranzahl von mehr als 100 Personen)
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
- Reisebusse und Ausflugsschiffe
Alle Bereiche findet ihr unter sozialministerium.at.