Unfallursache: Mangelhafte Wartung des Spielplatzes
Die Mutter des verletzten Jungen klagte daraufhin gegen die Marktgemeinde Seeboden, die den Spielplatz betreibt. Die Mutter argumentierte, dass der Spielplatz aufgrund mangelnder Wartung nicht sicher war und der Unfall nur durch diese Nachlässigkeit entstehen konnte. Die Gemeinde bestritt diese Vorwürfe und betonte, dass der Spielplatz regelmäßig überprüft und gewartet wurde.
Defektes Karussell bereits Wochen vor dem Unfall
Während der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt wurde festgestellt, dass das Drehkarussell bereits seit Ende Mai 2022 defekt war, also mehrere Wochen vor dem Unfall. Während das Karussell nicht mehr funktionierte, war der Defekt offenbar weder den Gemeindemitarbeitern noch den zuständigen Verantwortlichen aufgefallen. Obwohl der Spielplatz einmal jährlich einer Hauptinspektion unterzogen wurde, gab es keine regelmäßigen Funktionskontrollen der Geräte.
Gerichtsurteil: Gemeinde verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht
Richter Andreas Spiess-Knafl entschied, dass die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Besonders in einem zentral gelegenen Spielplatz, der häufig von Kindern genutzt wird, seien regelmäßige Funktionskontrollen erforderlich gewesen, um Unfälle wie diesen zu verhindern. In der Vergangenheit sei bereits bei anderen Geräten auf dem Spielplatz ein Sicherungsbolzen fehlend gewesen, was auf eine wiederholte Vernachlässigung der Wartung hindeutet.
Urteil bereits rechtskräftig – Höhe des Schadenersatzes noch offen
Das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt wurde bereits im Grundsatz bestätigt und ist damit rechtskräftig. Die Haftung der Gemeinde steht außer Frage. Über die genaue Höhe des Schadenersatzanspruches wird jedoch noch entschieden. Die Marktgemeinde Seeboden könnte für die durch den Unfall verursachten Schäden verantwortlich gemacht werden.