Gerichtsurteil nach Drama auf Spielplatz: Gemeinde haftet für dramatischen Fingerverlust eines Kindes

Marktgemeinde Seeboden -

Im Juli 2022 ereignete sich auf einem Spielplatz in Seeboden ein tragischer Unfall, bei dem ein vierjähriger Junge das oberste Glied seines rechten Zeigefingers verlor. Der Junge spielte auf einem Drehkarussell, das aufgrund eines fehlenden Sicherungsbolzens unter der Drehscheibe nicht mehr richtig funktionierte. Als der Junge seinen Finger in das Loch steckte, in dem der Bolzen hätte sein sollen, wurde er von anderen Kindern, die das Karussell drehten, eingeklemmt.

Im Sommer 2022 kam es zu einem dramatischen Unfall auf einem Kärntner Spielplatz.

Unfallursache: Mangelhafte Wartung des Spielplatzes

Die Mutter des verletzten Jungen klagte daraufhin gegen die Marktgemeinde Seeboden, die den Spielplatz betreibt. Die Mutter argumentierte, dass der Spielplatz aufgrund mangelnder Wartung nicht sicher war und der Unfall nur durch diese Nachlässigkeit entstehen konnte. Die Gemeinde bestritt diese Vorwürfe und betonte, dass der Spielplatz regelmäßig überprüft und gewartet wurde.

Defektes Karussell bereits Wochen vor dem Unfall

Während der Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt wurde festgestellt, dass das Drehkarussell bereits seit Ende Mai 2022 defekt war, also mehrere Wochen vor dem Unfall. Während das Karussell nicht mehr funktionierte, war der Defekt offenbar weder den Gemeindemitarbeitern noch den zuständigen Verantwortlichen aufgefallen. Obwohl der Spielplatz einmal jährlich einer Hauptinspektion unterzogen wurde, gab es keine regelmäßigen Funktionskontrollen der Geräte.

Gerichtsurteil: Gemeinde verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht

Richter Andreas Spiess-Knafl entschied, dass die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Besonders in einem zentral gelegenen Spielplatz, der häufig von Kindern genutzt wird, seien regelmäßige Funktionskontrollen erforderlich gewesen, um Unfälle wie diesen zu verhindern. In der Vergangenheit sei bereits bei anderen Geräten auf dem Spielplatz ein Sicherungsbolzen fehlend gewesen, was auf eine wiederholte Vernachlässigung der Wartung hindeutet.

Urteil bereits rechtskräftig – Höhe des Schadenersatzes noch offen

Das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt wurde bereits im Grundsatz bestätigt und ist damit rechtskräftig. Die Haftung der Gemeinde steht außer Frage. Über die genaue Höhe des Schadenersatzanspruches wird jedoch noch entschieden. Die Marktgemeinde Seeboden könnte für die durch den Unfall verursachten Schäden verantwortlich gemacht werden.