Das ORF-Gesetz ermächtigt die Medienbehörde KommAustria, einen Beschluss des Stiftungsrates zur Neufestsetzung des Programmentgelts innerhalb von drei Monaten aufzuheben, wenn der Beschluss im Widerspruch zum ORF-Gesetz steht. Diese Frist lässt die Behörde nun verstreichen.
Erhöhung um 1,38 Euro
Der ORF-Stiftungsrat hatte im Oktober 2021 eine Erhöhung des Radioentgeltes auf 4,97 Euro netto und des Fernsehentgeltes auf 13,62 Euro netto festgelegt. Der Publikumsrat genehmigte den Beschluss am 15. Oktober 2021. In Summe ergibt sich daraus ein monatliches Programmentgelt für Radio und Fernsehen von 18,59 Euro netto bzw. eine Erhöhung um 1,38 Euro netto.
Höherer Finanzbedarf
Grund für die Neufestsetzung der GIS-Gebühren ist eine vom ORF berechnete Finanzvorschau und der sich daraus ergebende Finanzbedarf für die fünf Jahre. Geplant sind neben der allgemeinen Teuerungsrate übrigens auch ein Ausbau der Barrierefreiheit der ORF-Angebote sowie Investitionen in mehrere Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie des ORF stehen. Auch inhaltlich neu geplante Angebote stehen an.