Der Mord an einer schwangeren Mutter im August letzten Jahres erschütterte ganz Kärnten. Gestern, 18. Juni und heute, 19. Juni fand die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt statt. Gespannt wurde der Prozess auch von ausländischen Medien mitverfolgt.
Spektakulärer Mordprozess
Dem Tatverdächtigen, einem 36-jährigen Klagenfurter, wurde zur Last gelegt, seine schwangere Geliebte aus Feffernitz im August des vergangenen Jahres grausam umgebracht zu haben. Laut der Anklage soll er auf sie eingeschlagen und ihr schwere Verletzungen an Kopf und Brust zugefügt haben. Das Opfer wurde anschließend in die Badewanne gezerrt wo sie an einem Ertrinkungstot starb, auch Spuren wurden dabei verwischt. Zwei Kinder des Opfers sollen während der Tat in einem Nebenzimmer geschlafen haben. Das älteste Kind war bei der Großmutter. Seit August 2019 befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Verteidigt wurde der Kärntner von den Anwälten Manfred Arbacher-Stöger und Christine Lanschützer. Zum Richter wurde Dr. Christian Liebhauser-Karl bestimmt.
Opfer gewaltsam getötet
Wir waren live vor Ort um den mit Spannung erwarteten Prozess zu begleiten. Der Angeklagte zeigte sich während der Verhandlung vorwiegend emotionslos. Am heutigen zweiten Pozesstag wurden vier Gerichtsmediziner und Sachverständige sowie Kriminalbeamte in den Zeugenstand gerufen. Die Beweise gegen den Kärntner waren mehr als erdrückend. Ein Gerichtsmediziner schilderte die grauenvollen Tatsachen und legte schreckliche Beweisbilder des Tatortes vor. Zu sehen war das gewaltsam getötete Mordopfer und der durch die Unterversorgung der Mutter getötete Ungeborene. Einige Besucher verließen davor den Gerichtssaal. Selbst nach der stumpfen Gewalteinwirkung dürfte das Opfer nach Aussagen des Gerichtsmediziners noch am Leben gewesen sein. Der Täter habe die Schwangere dann vermutlich durch sein Körpergewicht unter das Wasser gedrückt, wodurch sie dann verstarb. Das Bewusstsein des Opfers dürfte durch die Gewalteinwirkung bereits eingeschränkt gewesen sein.
Lebenslange Haftstrafe
Der Angeklagte plädierte bis zu letzt auf „nicht schuldig“. Von den acht Geschworenen wurde der Angeklagte einstimmig in den drei Anklagungspunkten schuldig gesprochen. Der 36-jährige Kärntner wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat selbst sofortige Berufung eingelegt, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Anwalt Manfred Arbacher-Stöger, einer der Verteidiger des Angeklagten, verließ das Gericht noch vor der Urteilsverkündung und trat seine Heimreise an.