Heutige Gerichtsverhandlung
Das Klagenfurter Landesgericht unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig gab in der heutigen Verhandlung der Berufung statt. Das Gericht kam zum Schluß, dass an der Tat Zweifel bestehen und sprach Oberst Adolf Winkler im Zweifel von der Anklage frei. Damit ist die Rechtssache abgeschlossen, der Polizeioberst gab folgende Stellungnahme ab:
“Gegen einen haltlosen Vorwurf kann man sich nicht wehren. Nicht einmal meinem ärgsten Feind wünsche ich diese Erfahrung, sich gegen haltlose und widersprüchliche Vorwürfe vor Gericht verantworten zu müssen, im Wissen der eigenen Unschuld. Erst in der zweiten Instanz bekam ich die Möglichkeit, darzutun, dass dieser Vorfall so nicht stattgefunden haben kann,” ist der Hermagorer Polizeioberst erleichtert, der erfolgreich vom Hermagorer Rechtsanwalt Dr. Philipp Mödritscher vertreten wurde.