Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Grund der Geständnisse und gezeigten Reue der vier Angeklagten auf Therapie statt Strafe.
Stationäre bzw. ambulante Therapie
Sie wurden dazu verpflichtet, sich gesundheitlichen Maßnahmen, stationär bzw. ambulant zu unterziehen.
Das Urteil wurde von Allen angenommen, die Verurteilten enthaftet.
Der Strafrahmen wurde mit 24 Monaten Haft für den Haupttäter, 24 Monate Haft für den Zweitangeklagten, 18 Monate Haft für den Dritttangeklagten und 12 Monate davon 4 Monate unbedingt und 8 Monate bedingt für die Viertangeklagte verhängt.
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