Brandschutzmaßnahmen aufgehoben
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die bisherigen Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Bränden nun nicht mehr in Kraft sind.
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat mit sofortiger Wirkung am Dienstag, den 29. Juli 2025 die Verordnung vom 25. Juni 2025 (Zahl: HE13-ALLF-780/2025) über die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr aufgehoben.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die bisherigen Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Bränden nun nicht mehr in Kraft sind.
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