Der Abschuss wurde davor gemeldet
Der Abschuss wurde dem Land Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet. Die Begutachtung und Beprobung durch Sachverständige des Landes ist bereits erfolgt. Somit kann die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung bestätigt werden. Die Entnahmemöglichkeit ist somit erloschen