Basisausbildung von der Ärztekammer reformiert: Erleichterung für Jungmedizinerinnen und Jungmediziner in Sicht?

Österreich/ Kärnten -
Nach jahrelangem Studium stehen viele junge Medizinerinnen und Mediziner vor einem Problem: Es fehlen Ausbildungsplätze. Häufig kommt es daher zu Wartezeiten von mehreren Monaten, teils sogar bis zu einem Jahr, bevor die Basisausbildung begonnen werden kann. 

Seit 1. Juni 2026 können Teile des Klinisch-Praktischen Jahres auf die Basisausbildung angerechnet werden

Seit heute, 1. Juni 2026 ,gilt in Österreich nun eine neue Regelung für angehende Ärztinnen und Ärzte: Bestimmte im Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) absolvierte Zeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auf die neunmonatige Basisausbildung angerechnet werden. In den vergangenen Monaten wurde dieses Problem von zahlreichen Fachleuten intensiv diskutiert und zunehmend kritisch bewertet. So bezeichnet Günter Weiss, Klinikdirektor in Innsbruck, die Basisausbildung als „unnötige Wiederholung von Ausbildungsschritten, die an anderer Stelle bereits absolviert wurden“. Auch aus Westösterreich wird vermehrt Kritik laut, die eine vollständige Abschaffung der Basisausbildung fordert.

Entlastet die neue Regelung die Spitäler?

Seit dem 1. Juni 2026 können in Österreich bestimmte Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) auf die Basisausbildung angerechnet werden, sofern sie als gleichwertig anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Humanmedizinstudium in Österreich. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Ärztekammer und erfordert entsprechende Nachweise sowie Tätigkeitsbestätigungen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die Ärztekammer schriftlich, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt. Die Bearbeitung kann bis zu vier Monate dauern und erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge. Heute, am 1. Juni 2026, ist diese Regelung in Kraft getreten. Durch die Erleichterung für angehende Ärztinnen und Ärzte könnte sich nun auch eine Entlastung der Spitäler ergeben.