Entlastet die neue Regelung die Spitäler?
Seit dem 1. Juni 2026 können in Österreich bestimmte Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) auf die Basisausbildung angerechnet werden, sofern sie als gleichwertig anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Humanmedizinstudium in Österreich. Die Antragstellung erfolgt über die Österreichische Ärztekammer und erfordert entsprechende Nachweise sowie Tätigkeitsbestätigungen. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die Ärztekammer schriftlich, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt. Die Bearbeitung kann bis zu vier Monate dauern und erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge. Heute, am 1. Juni 2026, ist diese Regelung in Kraft getreten. Durch die Erleichterung für angehende Ärztinnen und Ärzte könnte sich nun auch eine Entlastung der Spitäler ergeben.









































