Neue Regelungen: Aus für Einweg-E-Zigaretten und hohe Strafen für Zigarettenstummel

Kärnten -

Wer Zigarettenstummel künftig auf Spielplätzen wegwirft, muss mit hohen Strafen rechnen. Zudem werden Einweg-E-Zigaretten – sowohl mit als auch ohne Nikotin – ab Ende des Jahres verboten. Der Bundesrat hat die neuen Regelungen am Donnerstag, dem 16. Juli 2026, genehmigt. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Einweg-Vapes werden ab Jahresende verboten, für weggeworfene Zigarettenstummel drohen künftig hohe Strafen

Neue Regeln für Nikotinprodukte und E-Zigaretten

Mit der Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes werden künftig auch  Nikotinprodukte und verwandte Erzeugnisse strenger geregelt. Mit Jahresende ist außerdem Schluss mit Einweg-E-Zigaretten: Der Bundesrat hat das entsprechende Verbot am Donnerstag genehmigt. Betroffen sind sowohl Einweg-E-Zigaretten mit als auch ohne Nikotin. Aus gesundheitspolitischen Gründen werden zudem nikotinhaltige Produkte wie Nikotinbeutel und Nikotinzahnstocher sowie nikotinfreie Produkte mit ähnlicher Anwendung, die häufig anregende Stoffe wie Koffein oder Guarana enthalten, künftig wie klassische Tabakprodukte behandelt. Damit unterliegen auch diese Erzeugnisse einem umfassenden Schutz- und Regulierungsrahmen.

Bis zu 2.000 Euro Strafe für weggeworfene Zigaretten

Wo man seinen Abfall entsorgt, sollte man künftig genau überlegen: Für das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder vergleichbaren Abfällen auf öffentlichen Spielplätzen drohen künftig empfindliche Strafen. Bis zu 500 Euro können fällig werden, im Wiederholungsfall sogar bis zu 2.000 Euro, informiert 5 Minuten.