Kontroverse um neue Verordnung
Nachdem LHStv. Martin Gruber mit einer neuen Verordnung gegen den drastischen Zuwachs an Bibern in Kärnten entgegentritt, und das Fangen von Tieren mittels Lebendfallen sowie das unmittelbare Töten im Zeitraum von 1. September bis 31. März erlaubt, gibt es nicht nur Zustimmung zu diesem Thema. Der VGT (Verein gegen Tierfabriken Österreich nimmt diesbezüglich in einem Online-Bericht kritisch Stellung. Demnach wäre eine Reduktion der Anzahl der Tiere nicht sinnführend, da die Lebewesen in einem Reviersystem leben sollen. Die Organisation führt fort, dass somit eine Übervölkerung eines Gebiets nicht möglich sei, da sich die Tiere nur so lang am Flussufer ansiedeln würden, bis es keinen geeigneten Standort mehr geben würde. Die Organisation ist der Meinung, dass Gruber mit dieser neuen Verordnung das EU-Recht brechen würde, da demnach eine Einzelfallprüfung vorgesehen wäre.
Die Geschichte des Bibers
Seit den 1970er- Jahren hat sich der Biber wieder in Österreichs Flussökosysteme zurückgefunden. Beginnend vom Nationalpark Donauauen hat sich das Tier wieder auf ganz Österreich verbreitet. Nach Berichterstattung von VGT habe der Biber auch positive Auswirkungen auf die Klimakrise: Durch den Bau von Dämmen, welche den Grundwasserspiegel aufrecht halten, könnte demnach eine Dürre vorgebeugt werden.