Herausforderungen für die Arbeitgeberseite
Markus Schmölzer, Verhandlungsleiter der Holzindustrie Österreichs, betonte die schwierigen Rahmenbedingungen, unter denen dieser Abschluss erzielt wurde:
„Dieser Abschluss war in der momentanen wirtschaftlichen Lage für die Arbeitgeberseite enorm herausfordernd. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sichern wir die Planungssicherheit für unsere Mitgliedsunternehmen und garantieren den ungestörten Ablauf der Produktion.“ Ein zentrales Ziel des neuen Kollektivvertrags ist die Stärkung der Kaufkraft der unteren Lohngruppen, die besonders unter den Auswirkungen der Inflation leiden. Schmölzer erklärte weiter: „Der Abschluss ist sozial ausgewogen und sichert gezielt die Kaufkraft unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Ein Kompromiss für die Branche
Die heimische Holzindustrie steht weiterhin vor großen Herausforderungen: Konjunkturschwäche, steigende Betriebskosten und der internationale Wettbewerb stellen die Branche auf die Probe. Dennoch wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden, der sowohl den wirtschaftlichen Notwendigkeiten als auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht wird. Schmölzer betonte: „Wir Sozialpartner haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der den aktuellen Notwendigkeiten gerecht wird und wir bleiben als Branche für Fachkräfte attraktiv.“
Wesentliche Eckpunkte des Kollektivvertrags
Die Vereinbarungen des neuen Kollektivvertrags betreffen insgesamt 27.400 Beschäftigte in 1.300 Betrieben der Holzindustrie. Die wichtigsten Punkte des neuen Vertrages sind:
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Erhöhung der IST-Löhne und -Gehälter: Ab dem 1. Mai 2025 wird es eine Erhöhung um 2,75% geben, wobei der maximale Betrag bei 90 Euro pro Monat liegt.
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Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter: Auch die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie die Lehrlingseinkommen steigen um 2,8%.
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Lehrlingseinkommen: Ab Mai 2025 werden die Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres auf 1.060 Euro für gewerbliche Lehrlinge und 1.000 Euro für kaufmännische Lehrlinge angehoben.
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Erhöhung im Mai 2026: Ab 1. Mai 2026 wird es eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne, -gehälter sowie IST-Löhne und -Gehälter geben, basierend auf der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum Vorjahr. Sollte die durchschnittliche Veränderung des VPI von März 2025 bis Februar 2026 über 3,3% liegen, können beide Vertragsparteien auf die Aufnahme von Verhandlungen bestehen.