Das Virus ist noch da und wir müssen lernen, damit zu leben“, erklärte heute, Mittwoch, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner im Rahmen einer Pressekonferenz mit Gesundheitsabteilungsleiter Günther Wurzer und Sigrid Samm, Leiterin des Bereiches Chancengleichheit im Behindertenwesen.
Das Wiederhochfahren muss langsam erfolgen
„Die Rückkehr, das Wiederhochfahren muss daher langsam, vorsichtig und besonnen erfolgen“, mahnte die Gesundheitsreferentin. Generell bedeute das für alle Bereiche Abstand halten und Hygienevorschriften beachten. „Für die Krankenanstalten heißt das, dass das Hochfahren des Betriebes nur sukzessive, koordiniert und abgestimmt erfolgen kann. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden täglich 200 Tests in den Spitälern durchgeführt – insbesondere bei Patienten mit Eingriffen im Rachenbereich, aber auch stichprobenartig bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so Prettner. Parallel dazu würden auch die Rehakliniken hochgefahren – insbesondere in den vier Bereichen Onkologie, Kardiologie, Orthopädie/Bewegungsapparat und psychotherapeutischer Bereich – „dabei handelt es sich um Leistungserbringungen, die an Spitalsbehandlungen nahtlos anschließen.“ Laut der Gesundheitsreferentin seien die Krankenanstalten aber gerüstet, um im Fall des Falles sofort wieder auf „Corona-Modus“ umzustellen.
Fußpfleger und Friseure in den Pflegeheimen
Prettner informierte des Weiteren darüber, dass künftig auch wieder Fußpfleger oder Friseure in den Pflegeheimen erlaubt seien – allerdings nach Absprache mit der Pflegeheimleitung und unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Wie Prettner zudem ausführte, würde Kärnten die vom Bund angeordneten Reihentestungen in den Pflegeheimen konsequent ausführen. Aktuell habe man bereits rund 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getestet. „Dabei handelt es sich nicht nur um das Pflegepersonal, sondern auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, der Küchen, der Reinigung.“
Im Pflegebereich – „ein sensibler Bereich, weil wir es hier mit der höchsten Risikogruppe zu tun haben: ältere Generation und immungeschwächte Menschen“ – werde man ab Montag, 4. Mai, die Besuchsregelungen lockern. Wie Gesundheitsabteilungsleiter Wurzer ausführte, gebe es für diese Lockerungen eine Empfehlung der Bundesregierung, die unter Beiziehung der Bundesländer ausgearbeitet wurde: Das erste Gebote würde Abstandhalten heißen. „Auch wenn es noch so schwerfällt: Händestreicheln oder Umarmungen sind zu vermeiden“, so Wurzer. Wenn möglich, sollten die Besuche im Freien stattfinden oder in eigenen Begegnungszonen. Unbedingt müssten die Besuche vorangemeldet werden. Pro Heimbewohner sei eine Besuchsperson geplant. Kinder unter sechs Jahren sollten tunlichst nicht in die Pflegeheime zu Besuch kommen“, erläuterte Wurzer.
Hochgefahren würden ab Mai auch die 120 Einrichtungen der Behindertenhilfe
Betroffen davon sind 1.900 Klientinnen und Klienten. Von den Vollzeitklienten seien rund 30 Prozent während der vergangenen Wochen von den Familien zu Hause betreut worden – „allerdings wurden jene Personen, wo es zu Hause zu Überforderungen gekommen ist oder wo Familienangehörige wieder berufliche Verpflichtungen wahrnehmen mussten, wieder in ihre Einrichtungen übergeführt“, informierte Samm. „Mit 4. Mai werden wir nun mit regulären und schrittweisen Rückkehrmaßnahmen beginnen“, so Samm. Pro Woche sollen etwa 100 Klienten in ihre Betreuungseinrichtungen zurückkehren – „und das unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen.“