Gemeindebedienstete haben Recht auf Sonderurlaub
In den vergangenen Jahren wurde einige Schwerpunkte gesetzt, um das Ehrenamt abzusichern und die Freiwilligen zu unterstützen. Bei Gemeindebediensteten gilt seit 2019 unter anderem ein Einsatz als gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst. Zudem erhalten jene Gemeindebedienstete, die sich ehrenamtlich bei Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren engagieren, 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung) im Jahr Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen im Zusammenhang mit ihrer Freiwilligenarbeit.
“Setzen uns auch in Zukunft stets weiter ein”
Darüber hinaus gab es im Rahmen des ersten Corona-Gemeindehilfspaketes des Landes Mittel zur “Gemeinschafts-, Kultur- und Vereinsförderung” in der Höhe von drei Euro pro Einwohner jeder Gemeinde, also insgesamt rund 1,7 Millionen Euro. Diese kamen Großteils dem Ehrenamt zugute. “Und wir werden uns auch in Zukunft stets weiter für die Förderung des Ehrenamtes einsetzen”, verspricht Fellner abschließend.