Achter Wolfsabschuss
Es ist der insgesamt achte Wolfsabschuss seit Inkrafttreten der Kärntner Wolfsverordnung. Die Meldung an das Land Kärnten ist innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt. Die Begutachtung und Beprobung durch den Wolfsbeauftragten des Landes ist bereits abgeschlossen.
10km-Radius wurde eingehalten
Es kann daher bestätigt werden, dass der vorgeschriebene 10km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung eingehalten wurde. Die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes in den betroffenen Jagdgebieten hätte noch bis 11.12. gegolten und ist mit der erfolgten Entnahme erloschen.