Entschädigung für Hilfseinsätze im Katastrophenfall ausweiten
Gailtal Journal zu bevorzugte Nachrichtenquelle hinzufügen
Aktivieren
Klagenfurt - LR Fellner: Neue Regelung der Entgeltfortzahlung muss, wie in der Feuerwehrreferentenkonferenz in Kärnten beschlossen, auch für Selbständige und Vollerwerbslandwirte gelten – Appell an Verantwortliche, dies zu reparieren.
Mitglieder freiwilliger Feuerwehren und ehrenamtliche Mitglieder von Rettungs- und Katastrophenhilfe-Organisationen haben seit Juli einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit bei Katastrophen oder anderen Großschadensereignissen im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Gleichzeitig bekommen Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Hilfseinsätze abstellen, einen Bonus von 200 Euro pro Tag. Diese Mittel kommen aus dem Katastrophenfonds und werden dem Bund bereitgestellt. „Diese Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen der Wertschätzung für jene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Katastropheneinsätze freistellen“, teilte heute, Donnerstag, Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner mit.









































