Karenzregelung gefordert
„Eine Karenzierung einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters muss bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ermöglicht werden“, erklärte Berger. Analog zu den bestehenden Vertretungsregelungen hätten in einem solchen Fall die Vizebürgermeister die Karenzvertretung zu übernehmen. „Generell sollte es für das Bürgermeisteramt eine bessere sozialrechtliche Absicherung geben und es braucht auch eine Lösung für die persönliche Haftung. So wird die Aufgabe auch wieder attraktiver“, so Berger abschließend.







































