Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag die Jagd- und Schonzeiten für den Goldschakal festgelegt. Es handle sich hierbei um ein Wildtier, für das es in Kärnten bisher keinerlei Regelungen gab. Der Grund: Sein Aufkommen sei bis vor wenigen Jahren sehr gering gewesen. “Das hat sich aber mittlerweile sehr stark geändert”, weiß Landesrat Martin Gruber (ÖVP).
Jagdzeit für Goldschakal festgelegt
Ein Monitoring der Kärntner Jägerschaft zeigt ein breites Goldschakal-Vorkommen in Kärnten. „Daher soll nun auch die Bejagung geregelt werden“, so Gruber. Ab sofort wird es für den Goldschakal eine Jagdzeit von 1. Oktober bis 15. März und eine Schonzeit von 16. März bis 30. September geben, „um damit den negativen Auswirkungen des Goldschakals auf das heimische Niederwild sowie das Rehwild entgegenzuwirken.“