Reisebüro und Busunternehmen Permes OG aus Arnoldstein insolvent 

Arnoldstein -
Der AKV EUROPA gibt bekannt, dass über das Vermögen der „Reisebüro und Busunternehmen Permes OG“ aus Arnoldstein heute beim Landesgericht Klagenfurt ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet wurde. 

Permes OG ist insolvent - der Betrieb soll aber weitergeführt werden
Die Gesellschaft ist seit September 2016 im Firmenbuch eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Alessandra Permes und Harald Permes mit einer Bareinlage von jeweils EUR 15.000,00. Betrieben wird am Standort Gemeindeplatz 4 in 9601 Arnoldstein ein Reisebüro sowie ein Busunternehmen. Im Betrieb sind derzeit vier Mitarbeiter beschäftigt. Hauptsächlich werden Busreisen nach Italien, Slowenien und Kroatien organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus werden Kindergartentransporte für eine Gemeinde getätigt.  Die Verbindlichkeiten sollen sich auf rund EUR 513.000,00 stellen, wovon auf Bankverbindlichkeiten rund EUR 340.000,00 fallen, auf Lieferanten inkl. Leasingforderungen etwa EUR 65.000,00, auf Dienstnehmerforderungen und öffentlichen Abgaben ca. EUR 17.000,00, sonstige Verbindlichkeiten von rund EUR 49.000,00. Hinsichtlich einer Forderung in der Höhe von EUR 40.000,00 ist ein Rechtsstreit anhängig.  Aktiva sind in Form von Außenständen in der Größenordnung von EUR 3.200,00 gegeben, sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Wert von ca. EUR 2.500,00.  Die benützten Busse sind allesamt fremdfinanziert oder stehen unter Eigentumsvorbehalt. Der Wert der Fahrzeuge wird mit rund EUR 140.000,00 angeführt. 

Betrieb soll weitergeführt werden

Der schuldnerische Betrieb soll weitergeführt werden. Hierfür wurde seitens eines Geldinstitutes ein Kredit von EUR 7.500,00 gewährt. In den nächsten Wochen sollen Eingänge von rund EUR 50.000,00 erwartet werden. 

Ebenso wurde ein Sanierungsplan eingebracht, dessen Bedingungen:

eine Quote von 30 % vorsehen, zahlbar in 6 Raten zu je 5 % bis 30.07.2019, 30.10.2019, 31.01.2020, 30.07.2020, 30.10.2020 und 30.01.2021.  Wie hoch das Quotenerfordernis tatsächlich ist, hängt von den Werten der fremdfinanzierten bzw. geleasten Bussen ab. Die Quote soll durch Einnahmen der zukünftigen Betriebsfortführung hervorgebracht werden.  Laut Finanzplan soll bis 2019 ein Ergebnis von Vorsteuern von ca. EUR 84.000,00 vorliegen.  Quelle: Presseaussendung AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband