Weil jeder Euro zählt!
Noch bis Sonntag, dem 31. Dezember 2023, bleibt Zeit, um den Steuerausgleich für das Jahr 2018 mittels Formulars oder online zu erledigen. Obwohl es seit dem Jahr 2017 die „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ gibt, bleiben immer noch Millionen liegen, weil Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Über sie kann man jedoch bestimmte Abzugsposten mit bereits bezahlter Lohnsteuer gegenverrechnen.
Vom Steuerausgleich profitieren
Insbesondere Alleinverdiener/Alleinerzieher, Eltern mit Kindern mit Bezug von Familienbeihilfe, Lehrlinge, Pendler sowie Beschäftigte, die während des Jahres den Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, profitieren vom Steuerausgleich. „Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen“, rät AK-Steuerexperte Horst Hoffmann. Belege müssen nicht beigelegt werden, sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.
Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus
„Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht aus-zahlt. Dabei ist ein Steuerguthaben fast immer drin“, appelliert Goach an die Beschäftigten, diese letzte Chance für das Jahr 2018 zu nutzen. Wer Hilfe beim Lohnsteuerausgleich braucht, kann sich an die AK-Experten wenden.
Weitere Informationen
Infos zur Arbeitnehmerveranlagung auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer oder
telefonische Beratung 050 477-3001.