Noch bis Sonntag, 31. Dezember 2023, erledigen!

AK-Goach: „Schenken Sie dem Fiskus kein Geld – vergessen Sie nicht auf den Steuerausgleich für 2018!“

Kärnten -

Für all jene, die die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 noch nicht gemacht haben gilt: Sie haben nur noch bis 31. Dezember Zeit dafür. „Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden. Schenken Sie dem Fiskus kein Geld!“, erinnert AK-Präsident Günther Goach an die Frist und lädt Arbeitnehmer dazu ein, sich bei Fragen an die AK-Steuerexperten zu wenden.


Weil jeder Euro zählt!

Noch bis Sonntag, dem 31. Dezember 2023, bleibt Zeit, um den Steuerausgleich für das Jahr 2018 mittels Formulars oder online zu erledigen. Obwohl es seit dem Jahr 2017 die „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ gibt, bleiben immer noch Millionen liegen, weil Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmerveranlagung verzichten. Über sie kann man jedoch bestimmte Abzugsposten mit bereits bezahlter Lohnsteuer gegenverrechnen.

Vom Steuerausgleich profitieren

Insbesondere Alleinverdiener/Alleinerzieher, Eltern mit Kindern mit Bezug von Familienbeihilfe, Lehrlinge, Pendler sowie Beschäftigte, die während des Jahres den Dienstgeber gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, profitieren vom Steuerausgleich.  „Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen“, rät AK-Steuerexperte Horst Hoffmann. Belege müssen nicht beigelegt werden, sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.

AK-Steuerexperte Horst Hoffmann (c) AK/Johannes Puch

Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus

„Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht aus-zahlt. Dabei ist ein Steuerguthaben fast immer drin“, appelliert Goach an die Beschäftigten, diese letzte Chance für das Jahr 2018 zu nutzen. Wer Hilfe beim Lohnsteuerausgleich braucht, kann sich an die AK-Experten wenden.

AK-Präsident Günther Goach (c) AK/Jost&Bayer

Weitere Informationen 

Infos zur Arbeitnehmerveranlagung auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer oder

telefonische Beratung 050 477-3001.