Kundige Tierhalter – weniger Tierleid
Mit der neuen rechtlichen Grundlage in der 2. Tierhaltungsverordnung werden bundesweit einheitliche Mindeststandards für TierhalterInnen festgelegt und sollen spontane Tierkäufe reduziert und durch die Vermittlung von Grundwissen zur Haltung von bestimmten Tieren, Tierleid und menschliche Überforderung verhindert werden.
Ausnahmen
Befreit vom Nachweis der Sachkunde sind Personen mit einschlägiger Ausbildung oder beruflicher Qualifikation, wie zum Beispiel Tierärzte oder Hundetrainer, sowie Personen, die bereits einen Hund halten und diesen in der Heimtierdatenbank gemeldet haben oder in den letzten zwei Jahren einen Hund gehalten haben. Weiters sind Personen befreit, die bereits bestimmte Arten von Papageienvögeln halten und mittels Wildtiermeldung gemäß § 25 TSchG angemeldet haben.
Strafen
Wer zukünftig einen Hund, ein Reptil, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel ohne Sachkundenachweis hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro, rechnen.
Kurse
Informationen zum Kursangebot finden Sie unter www.sachkundenachweis.ktn.gv.at. Beachtet werden muss, dass zur Abhaltung der Sachkundekurse nur jene Personen berechtigt sind, die von der Landesregierung auch namentlich veröffentlicht wurden. Die Sachkundenachweise müssen grundsätzlich im Bundesland der geplanten Haltung absolviert werden, gelten jedoch bundesweit.
Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor unter Tel. 050 536/63000 oder per E-Mail an post.bhhe@ktn.gv.at.








































