Die Ausgangsbeschränkung gelten ab Samstag wieder von 0 bis 24 Uhr. Das bedeutet ihr dürft nur aus folgenden Gründen das Haus verlassen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
- Physische und psychische Erholung
ACHTUNG: Zu Silvester wird keine Ausnahme gemacht. Auch hier gelten die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen.
Handel muss schließen:
- Der Handel sowie Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, müssen ab 26. Dezember wieder schließen
- Zwischen 6 und 19 Uhr dürfen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc.. geöffnet bleiben.
- Click & Collect ist in allen Geschäften möglich.
Das bedeutet der Lockdown für Schulen
- Bis 6. Jänner sind Winterferien.
- Von 7. bis 15. Jänner bleiben Schulen und Universitäten im Fernunterricht.
- Wie schon zuvor gibt es Betreuung für diejenigen mit Bedarf
Gastro darf Lieferservice anbieten:
- Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
- Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt.
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen genutzt werden. (z.B. aus beruflichen Zwecken)
Möglichkeit des Freitestens
Vor dem Ende des Lockdowns sollen kostenlose Massentests stattfinden. Hier hat die Kärntner Bevölkerung die Chance sich testen zu lassen. Für alle, die einen negativen Test vorweisen können, endet der Lockdown mit 18. Jänner 2021. Für Nicht-Getestete gelten die Regelungen des Lockdowns bis 24. Jänner. Nähere Informationen zu den Massentestungen folgen.