Kärnten setzt auf Erneuerbare Energie: 4,8 Millionen Euro Förderung für nachhaltige Wärmequellen

Kärnten -

Im Gewerbe- und Industriebereich, bei heimischen Vereinen und in öffentlichen Institutionen wurden in Kärnten in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den Umstieg auf Erneuerbare Energieformen zu vollziehen. Diese Bemühungen sollen von Landesseite weiterhin unterstützt werden. „Und zwar mit klaren Anreizen zu Investitionen, die auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes beitragen“, informierte Energiereferent Landesrat Sebastian Schuschnig gestern, Dienstag, im Anschluss an die Regierungssitzung.

LR Schuschnig: Förderrichtlinie für den Umstieg von fossilen Heizungs- und Energiesystemen auf Erneuerbare beschlossen – Richtlinie fördert Umstieg bei Gewerbebetrieben, Landwirten, Vereinen und öffentlichen Institutionen.

Kärnten beschließt 4,8 Millionen Euro Förderung für Erneuerbare Wärme

Auf seinen Antrag hin wurde heute die Förderrichtlinie „Erneuerbare Wärme 2025“ beschlossen. Damit werden heuer insgesamt 4,8 Millionen Euro bereitgestellt, um Fernwärmeheizungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse, thermische Solaranlagen und Holzheizungsanlagen für Gewerbebetriebe, Landwirte, Vereine und für Gebäude öffentlicher Institutionen zu fördern. „Es ist davon auszugehen, dass sich der Ausbau der Erneuerbaren auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Wir verfolgen weiterhin das Ziel, Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Institutionen die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf nachhaltige Energieformen zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen“, erklärte Schuschnig.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Förderung wird bei thermischen Solaranlagen und Holzheizungsanlagen in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe von bis zu 45 Prozent der förderbaren Investitionskosten gewährt. Um im Bereich der thermischen Solaranlagen neue Impulse zu setzen, wird hier der Höchstfördersatz von 150 Euro auf 200 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche erhöht. Für den Anschluss an eine Fernwärmeanlage gibt es grundsätzlich einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent, bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung aber ebenfalls in Höhe von bis zu 45 Prozent.