Nur zwei Wochen Zeit: Voranmeldung für „Energiebonus“ startet ab sofort!

Kärnten/Österreich -

Schon 2022 konnten Betriebe den Energiekostenzuschuss I beantragen. 450 Mio. Euro wurden dabei insgesamt vom Bund ausbezahlt. Nun geht der Bonus in die zweite Runde: Die Voranmeldung startet ab sofort.


Die österreichische Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise umfangreiche Anti-Teuerungsmaßnahmen beschlossen, um die österreichischen Haushalte und Unternehmen zu entlasten.

Fragen zum Energiekostenzuschuss 2:

Wer hat Anspruch auf den Energiekostenzuschuss? 

Der Energiekostenzuschuss 2 wird an Unternehmen ausbezahlt. Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2022 auf die Verlängerung des Energiekostenzuschuss I auf das vierte Quartal 2022, den Energiekostenzuschuss II und ein Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmen geeinigt.

Wurde der Energiekostenzuschuss 1 bereits ausbezahlt?

Laut Auskünfte des Bundesministeriums wurde der Energiekostenzuschuss I bereits an über 10.600 Betriebe in Höhe von rund 450 Millionen Euro ausbezahlt. Auch die Energiekostenpauschale haben bereits über 38.700 Unternehmen erhalten. Dabei wurden rund 25,8 Millionen Euro ausbezahlt.

Wann startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2? 

Ab Montag, dem 16. Oktober bis 2. November 2023 ist die technische Voranmeldung für Unternehmen möglich.

Warum muss man sich für den Energiekostenzuschuss voranmelden? 

Diese technische Voranmeldung ist wichtig, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, der derzeit mit 31. Dezember 2023 endet. Außerdem ist sie auch für den späteren Antrag verpflichtend.

Wie funktioniert die Voranmeldung? 

Der Energiekostenzuschuss II wird, wie bereits der Energiekostenzuschuss I, von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Auch die Voranmeldung läuft über den Fördermanager der aws. Hier der Link.  Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Ab wann kann der Antrag für den Energiekostenzuschuss 2 gestellt werden? 

Der Antrag kann ab dem 9. November gestellt werden – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Welche Förderkriterien sind zu beachten? 

Die geplanten Förderkriterien sehen eine Reihe von Mechanismen gegen eine Förderung jenes Anteils der Kostensteigerungen vor, die gegebenenfalls schon durch höhere Preise weitergegeben wurden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen. Bis zum 9. November könnte es noch zu Änderungen der offiziellen Förderparametern kommen.