Von Pflegestufe 1 auf 4: Nach Klage durch AK stellt Gutachter doppelten Pflegeaufwand fest

Kärnten -

Einer schwer erkrankten Frau wurde lediglich die Pflegestufe 1 zugesprochen. Erst nach einer von uns eingebrachten Klage und einem neuen Gutachten wurde das tatsächliche Ausmaß der Pflegebedürftigkeit anerkannt. Die Betroffene hat nun Anspruch auf Pflegestufe 4“, berichtet AK-Präsident Günther Goach.

Kärntnerin erhält durch Urteil rückwirkend höheres Pflegegeld

Die Kärntnerin, die aufgrund massiver gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen ist, wandte sich nach Erhalt des ersten Bescheids der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an die AK Kärnten.

Von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 4

„Die Einstufung in Pflegestufe 1 ging völlig an der Realität vorbei“, erklärt Gerald Prein, Referatsleiter Sozialrecht, der eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt einreichte. Das unabhängige medizinische Gutachten bestätigte schließlich den Verdacht des AK-Experten: Der tatsächliche Pflegebedarf lag nicht bei den ursprünglich angenommenen 90 Stunden, sondern bei 179 Stunden pro Monat – ein Pflegeaufwand, der rechtlich die Pflegestufe 4 begründet. Durch das Urteil erhält die Frau nun rückwirkend das ihr zustehende Pflegegeld. Für die Familie bedeutet dies eine massive finanzielle Entlastung, um die notwendige Betreuung und professionelle Pflegeleistungen zu finanzieren.

Gerald Prein, Referatsleiter Sozialrecht (c) AK Kärnten/Helge Bauer

Neue PVA-Richtlinien

Dass ab September neue Richtlinien für mehr Transparenz und Objektivität bei Begutachtungen der PVA gelten, verbucht die AK Kärnten als wichtigen Etappensieg. „Die neuen Regeln ab September sind das Eingeständnis, dass im System etwas schiefläuft. Bis die angekündigten Verbesserungen in der Praxis ankommen, bleibt der kostenlose Rechtsschutz der AK die wichtigste Schutzmauer für Pflegebedürftige. Wer Zweifel an seiner Einstufung hat, sollte Kontakt mit uns aufnehmen“, so der AK-Präsidentabschließend.