Schilderungen des Schützen erschweren Tatrekonstruktion
Laut den Ermittlungen sollte die Tatrekonstruktion dazu dienen, den Ablauf der tödlichen Schussabgabe zu klären. Doch die Schilderungen des Schützen erschweren eine präzise Nachstellung. Der 21-Jährige gab an, sich am Nachmittag des 25. Oktobers krank gefühlt und seine Ausrüstung abgelegt zu haben. Als er plötzlich angesprochen wurde, habe er sich erschrocken und versucht, seine Waffe zu greifen – dabei sei der tödliche Schuss gefallen.
Ein Gutachten widerlegt jedoch diese Version und stellt fest, dass der Schütze absichtlich auf das Opfer feuerte. Eine versehentliche Schussabgabe wird klar ausgeschlossen. Der ballistische Sachverständige und die Staatsanwaltschaft gehen von einem aktiven Schuss aus, was die Mordanklage stützt.
Ermittlungen gegen Beschuldigten wegen Mordes
Die Frage nach einem möglichen Motiv bleibt weiterhin offen. Der Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft, und das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeführt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen dem Soldaten bis zu 20 Jahre Haft. Gegen ihn wird wegen Mordes ermittelt, wobei die Unschuldsvermutung gilt.