Nikotinbeutel trotz Onlineverbot: Der Weg führt über die Grenze

Österreich -

Seit April dieses Jahres dürfen Nikotinbeutel in Österreich nur noch über Trafiken verkauft werden. Der Onlinehandel ist seither untersagt. Dennoch finden Konsumenten Wege, die Produkte im Internet zu bestellen – teils deutlich günstiger als hierzulande. Dafür werden auch Zustelladressen im Ausland genutzt.

Trotz des Verbots des Onlinehandels werden Nikotinbeutel über ausländische Abholstellen nach Österreich gebracht

Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen sollte vor allem der Jugendschutz verbessert werden. Personen unter 18 Jahren dürfen Nikotinbeutel weder in Trafiken noch über Automaten erwerben. Gleichzeitig wurde der Verkauf über das Internet in Österreich untersagt.

Bestellungen landen an Abholstellen im Ausland

Trotz dieser Einschränkungen werden weiterhin Onlinebestellungen getätigt. Eine Möglichkeit besteht darin, die Ware nicht nach Österreich liefern zu lassen, sondern eine Abholstelle etwa in Italien oder Slowenien als Lieferadresse anzugeben. Anschließend wird die Bestellung dort persönlich abgeholt, berichtet der ORF. Dieses Vorgehen wird offenbar nicht nur von Jugendlichen genutzt. Auch Erwachsene greifen auf den Auslandsversand zurück – insbesondere, weil die Produkte dort teilweise deutlich günstiger erhältlich sein sollen.

Preisunterschiede machen Onlinehandel attraktiv

Während eine Packung Nikotinbeutel in einer österreichischen Trafik durchschnittlich rund 6,50 Euro kostet, ist dieselbe Produktkategorie im Internet teilweise bereits für etwa 3,50 Euro erhältlich. Für den Obmann der Kärntner Tabaktrafikanten, Wolfgang Streißnig, ist das ein Problem. Hinzu komme, dass im Ausland teilweise Produkte mit einem wesentlich höheren Nikotingehalt angeboten würden als in Österreich, teilte er gegenüber dem ORF im Interview mit.

Gesetz soll Zugang erschweren

Trotz der weiterhin bestehenden Möglichkeiten, die Regelungen zu umgehen, sieht Anita May vom Rauchfrei Telefon Österreich in den neuen Bestimmungen einen wichtigen Schritt für den Jugendschutz. Entscheidend sei, den Zugang zu Nikotinprodukten möglichst zu erschweren und zusätzliche Hürden zu schaffen. Gleichzeitig könne die gesetzliche Regelung auch dabei helfen, mit Jugendlichen über die Risiken des Konsums zu sprechen und die gesundheitlichen Gefahren verständlicher zu vermitteln. Bestehe bereits eine Abhängigkeit, reiche es allerdings nicht aus, den Zugang zu den Produkten zu erschweren. In solchen Fällen sei laut May professionelle Beratung und Unterstützung notwendig.