Häufig gestellte Fragen
WER HAT ANSPRUCH AUF DEN PAPAMONAT?
Der Papamonat gilt unter bestimmten Voraussetzungen für alle Väter. Auch der zweite Elternteil bei gleichgeschlechtlichen Paaren hat Anspruch darauf.
Die Voraussetzungen: Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind muss bestehen und der Vater muss sich an die Meldefristen an den Arbeitgeber halten, demnach muss der Vater erwerbstätig sein.
WIE LANGE KANN DER PAPAMONAT GENUTZT WERDEN?
Der Papamonat kann für die Dauer von einem Monat im Zeitraum nach der Geburt bis zum Ende des Mutterschutzes beansprucht werden. Sonstige Dienstverhinderungsgründe – zum Beispiel aus Anlass der Geburt – bleiben unberührt.
WANN MUSS DER PAPAMONAT GEMELDET WERDEN?
Der Vater muss beim Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin den voraussichtlichen Beginn des Papamonats bekannt geben. Nach der Geburt muss der Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigt werden. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats beim Arbeitgeber fixiert werden.
GILT FÜR VÄTER EIN KÜNDIGUNGSSCHUTZ?
Ja. Er beginnt mit der Vorankündigung, allerdings frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Er endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.
WAS IST DER FAMILIENZEITBONUS?
Der Familienzeitbonus kann im Zuge des Papamonats in Anspruch genommen werden. Die Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss mit dem Papamonat exakt übereinstimmen.
WIE HOCH IST DER FAMILIENZEITBONUS?
Für Geburten ab 1. August 2023 werden 47,82 Euro täglich bzw. 1482,42 Euro monatlich ausbezahlt. Davor waren es 23,91 Euro täglich und 741,21 Euro monatlich. Die Erhöhung wird seit 1. November rückwirkend ausbezahlt.
WIE BEANTRAGE ICH DEN FAMILIENZEITBONUS?
Binnen 121 Tagen ab der Geburt ist vom Vater ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse) zu stellen.
Mehr Väter in die Familienbetreuung bringen
Durch die Erhöhung möchte Familienministerin Susanne Raab mehr Väter in die Familienbetreuung bringen, wie sie am Mittwoch, dem 15. November, im Rahmen der Budgetdebatte für den Bereich Familie und Jugend im Budgetausschuss unterstrich. Seit 1. Jänner 2023 werden Familienleistungen an die Inflation angepasst. Für das Budget 2024 bedeutet das ein Plus von 719,0 Millionen Euro.