Erst durch eine Mahnklage der AK Kärnten, wegen nicht eingehaltener Kündigungsfrist, bezahlte der Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung sowie die zustehende Entgeltfortzahlung in der Höhe von 3.900 Euro an einen ehemaligen Mitarbeiter.
Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
Zuvor meldete sich der Arbeitnehmer – der seinen Dienstbeginn Anfang 2018 bei der Firma antrat – aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit krank. Anscheinend Grund genug für den Dienstgeber, den Elektroinstallateur während des Krankenstandes und der Behandlungen im Krankenhaus bei der ÖGK abzumelden. „Die Kündigungsfrist wurde jedoch nicht eingehalten, darum intervenierten wir zuerst beim Arbeitgeber, um den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen“, sagte Jürgen Jöbstl, ein AK-Bezirksstellenleiter in Kärnten.
„Nur mit einer Klage durch unsere AK-Experten konnte eine Entschädigung von 3.900 Euro für den Arbeitnehmer ausbezahlt werden“, so AK-Präsident Günther Goach, der zugleich auf die langjährige Forderung der Arbeiterkammer verweist: „Es braucht einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.“