Seit gestern: Reparaturbonus kann beantragt werden

Kärnten/Österreich -
Seit gestern kann der Reparaturbonus wieder beantragt werden. Dieser kann bundesweit von Privatpersonen zur Reparatur von Elektrogeräten beansprucht werden.


Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben.

Welche Reparaturen werden gefördert? 

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z.B. Haarföhn) oder nicht (z.B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).

Wer kann den Bonus beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.

Wie viel bekommt man zurück?

Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden.

Wo kann man den Bon einlösen? 

Der Reparaturbon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht zu den Kärntner Betrieben, die bei dieser Aktion Partner sind, findest du hier.