Ab 2. Oktober 2023 kann in Kärnten wieder der Heizkostenzuschuss beantragt werden. Was für Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und ob dir der “kleine” oder der “große” Heizzuschuss zusteht, liest du hier im Überblick.
Einkommensgrenzen
Für den großen Heizzuschuss steht die Einkommensgrenze bei 1.160 Euro netto für Alleinstehende oder Alleinerziehende, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beläuft sie sich auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Zuschuss liegt die Grenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Gemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Die Anträge dafür können ab dem 2. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Weitere Informationen findest du hier, auf der Webseite des Landes Kärnten.