Schnell fahren wird teurer: Verkehrsstrafen werden österreichweit vereinheitlicht

Kärnten/ Österreich -

Mehr Unfälle mit Verletzten und tödlichem Ausgang infolge überhöhter Geschwindigkeit sind der Grund für eine geplante Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen ab dem Jahr 2027. Die Bundesregierung bringt dazu eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung.

Künftig sollen Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen und weitere Verkehrsdelikte österreichweit einheitlich geregelt und erhöht werden

Mehr Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit

Wie aus der Jahresbilanz 2025 der Statistik Austria hervorgeht, ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden infolge überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 waren mehr als 16 Prozent der Unfälle mit Verletzten auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen, im Vergleich dazu lag der Anteil im Jahr 2024 noch bei 14 Prozent. Bei rund einem Drittel der Unfälle mit tödlichem Ausgang war überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache.

Zu schnell fahren wird teurer

Aktuell gelten in den Bundesländern unterschiedliche Strafbeträge bei Geschwindigkeitsübertretungen. Das soll sich im kommenden Jahr ändern: Künftig sollen die Strafen österreichweit einheitlich geregelt werden. Dabei ist vorgesehen, jeweils das höchste bestehende Landesniveau als Grundlage zu übernehmen. Die geplanten einheitlichen Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen sollen demnach wie folgt aussehen:

Übertretungen im Ortsgebiet (50 km/h):
bis 10 km/h zu schnell: 60 Euro 
10 bis 15 km/h zu schnell: 80 Euro 
15 bis 20 km/h zu schnell: 105 Euro 

Übertretungen auf Freilandstraßen (100 km/h):
bis 10 km/h zu schnell: 50 Euro 
10 bis 20 km/h zu schnell: 80 Euro
20 bis 25 km/h zu schnell: 95 Euro 
25 bis 30 km/h zu schnell: 120 Euro 

Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen 

Ab dem kommenden Jahr sollen auch weitere Verkehrsübertretungen österreichweit einheitlich teurer werden. So soll das Falschparken künftig mit 60 Euro geahndet werden. Wer Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang am Schutzweg nicht gewährt, soll 85 Euro bezahlen. Die unrechtmäßige Benützung eines Radfahrstreifens mit einem Fahrzeug, das kein Fahrrad ist, soll 80 Euro kosten. Für das Missachten eines „Einfahrt verboten“-Schildes ist eine Strafe von 110 Euro vorgesehen.