Steigendes Interesse an Papamonat und Väterkarenz
Das Arbeitsrecht verankert wichtige Schutz- und Freistellungsmöglichkeiten für Väter: vom Sonderurlaub direkt nach der Geburt über die Pflegefreistellung bis hin zum Papamonat und zur klassischen Väterkarenz sowie zur späteren Elternteilzeit, die jeweils mit einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz verbunden sind. „In den vergangenen Jahren hat sich einiges getan, Gesetze wurden angepasst, Bezüge zugunsten der Väter erhöht. In unserer täglichen Beratung zeigt sich, dass dank der Reformen das Interesse der Kärntner am Papamonat oder der Väterkarenz steigt“, erklärt Michaela Eigner-Pichler, Referatsleiterin Beruf, Familie und Gleichstellung in der AK Kärnten. Besonders die Verdoppelung des Familienzeitbonus auf aktuell rund 54,87 Euro pro Tag während des einmonatigen Papamonats hat sich positiv ausgewirkt.

Kärnten bei Väterkarenz im hinteren Drittel
Trotz des steigenden Interesses liegt das südlichste Bundesland aber bei der tatsächlichen Umsetzung der Väterkarenz nach wie vor im hinteren Drittel. Wenn Kärntnerin Karenz gehen, dann meist nur für die gesetzliche Mindestdauer von zwei Monaten. Eigner-Pichler „Das Einkommen ist ein entscheidender Faktor für die Aufteilung der Karenz. Verdient die Frau gleich viel oder mehr als ihr Partner, wird die Karenz öfter geteilt.“ AK-Präsident Goach stellt klar: „Mehr Väterbeteiligung ermöglicht Männern eine aktivere Rolle in der Kinderbetreuung. Davon profitieren Familien insgesamt. Mütter können einfacher ins Berufsleben zurückkehren, womit sich die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen verringert.“









































