Bis zu 230 Euro

Heizkostenunterstützung: Beihilfe kann nur noch wenige Tage beantragt werden

Kärnten -
Auch für diesen Winter hat es vom Land Kärnten wieder eine Heizkostenunterstützung gegeben. Diese könnt ihr nun nur noch bis 28. April beantragen – es handelt sich immerhin um bis zu 230 Euro.


Seit dem 3. Oktober sind in Kärnten Anträge für die Heizkostenunterstützung möglich. Diese gewährt das Land Kärnten “bei besonderen finanziellen Belastungen”. “In Zeiten verantwortungsvoller Sparsamkeit müssen wir besonders die soziale Treffsicherheit einzelner Maßnahmen hinterfragen. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die Heizkostenunterstützung jene Menschen erreicht, die dringend Unterstützung benötigen”, meinte Soziallandesrätin Beate Prettner noch im Herbst vergangenen Jahres.

Bei Anspruch auf Unterstützung, 50 Euro Energiebonus dazu 

Hier gibt es zwei Versionen: Einerseits kann man die “große” (180 Euro), andererseits die “kleine” (110 Euro) Heizkostenunterstützung beantragen. Zusätzlich dazu wird, bei Anspruch auf die Unterstützung, dieses Mal auch ein 50 Euro Energiebonus mit überwiesen. Doch die Einreichfrist geht nun dem Ende zu. Nur noch bis Ende nächster Woche, also bis zum 28. April, kann diese Hilfe beantragt werden. Den Antrag muss man am Wohnsitzgemeindeamt stellen. Man benötigt dafür den Einkommensnachweis.

Die “große” Unterstützung

Für die “große” Unterstützung in Höhe von 180 Euro (plus 50 Euro Energiebonus) gelten die Einkommensgrenzen für:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende sowie alleinstehende Pensionisten, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, von 1.100 Euro netto monatlich,
  • Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind…) 1.560 Euro netto monatlich.
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige): 270 Euro netto.

Die “kleine” Unterstützung

Für die “kleine” Unterstützung in Höhe von 110 Euro (plus 50 Euro Energiebonus) gelten die Einkommensgrenzen für:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende von 1.250 Euro netto monatlich,
  • Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind…) 1.730 Euro netto monatlich.
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) 270 Euro netto.