Für Versicherte, die krankheitsbedingt auf eine Perücke angewiesen sind, wurden die Regelungen mit Hilfe eines Gesamtvertrages österreichweit angeglichen und flächendeckend ausgebaut. Sie erhalten nach medizinisch festgelegten Indikationen diese Leistungen ohne Zuzahlung.
Kontrollgremium
Die Forderung der Prüfer*innen nach einem Kontrollgremium ist von der ÖGK aufgenommen worden. Der neu eingerichtete Prüfungsausschuss der ÖGK hat in den vergangenen Monaten bereits mehrfach getagt.
Neben Ausbau und Garantie für österreichweit einheitliche Leistungen wird die ÖGK die
Verbesserungsvorschläge des RH umsetzen und durch die Fusion gewonnene Synergieeffekte im Verwaltungsbereich nutzen. Die gewonnenen Effizienzpotenziale werden bereits jetzt genutzt, das gelingt mit geringerem Personalaufwand als vor der Fusion – trotz Zuwachs an Tätigkeitsfeldern und pandemiebedingtem Mehraufwand.