Auch „Buy Now, Pay Later“ wird künftig genauer geprüft
Mit den neuen Bestimmungen wird der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts ausgeweitet. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch zinsfreie Finanzierungen und „Buy Now, Pay Later“-Angebote unter die gesetzlichen Regelungen fallen. Das betrifft damit auch Zahlungsmodelle, die beim Online-Shopping bislang eher wie eine einfache Bezahlmöglichkeit wirkten. Für Konsumenten kann das konkrete Folgen haben: Vor dem Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrags muss der Anbieter unter Umständen die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Dabei wird beurteilt, ob dieser voraussichtlich in der Lage ist, die vereinbarten Zahlungen zuverlässig zu leisten.








































