Landtagsbeschluss

Wolfs­jagd: Jetzt dürfen Kärntner Jäger Nachtsicht­geräte einsetzen

Kärnten -

Einstimmig hat sich die Kärntner Landesregierung dafür ausgesprochen, dass die Kärntner Jäger künftig Nachtsichtgeräte für die Bejagung von Wölfen verwenden dürfen.


„Der Kärntner Landtag hat den Ernst der Lage erkannt. Ich bedanke mich bei den Abgeordneten aller Fraktionen, dass sie sich einstimmig dafür ausgesprochen haben, dass die Kärntner Jägerinnen und Jäger Nachtsichtgeräte für die Bejagung von Wölfen verwenden können“, zeigt sich LK-Präsident Siegfried Huber erfreut über den gestrigen Beschluss im Kärntner Landtag zur Novelle des Kärntner Jagdgesetzes. Diesem vorausgegangen war eine einstimmige Resolution der LK Kärnten, welche genau diese Novellierung vom Kärntner Landtag gefordert habe.

Immer öfter Wolfsichtungen im Umkreis von Siedlungen

„Der Einsatz von Nachtsichtgeräten erleichtert nun die Bejagung und kann so einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Tier leisten“, ist Huber überzeugt. In den vergangenen Wochen seien immer wieder Wölfe im unmittelbaren Umkreis von Siedlungen gesichtet und allein heuer in Kärnten bereits mehr als 150 Schafe und Kälber bei Angriffen durch Wölfe getötet worden.