Ab März

Impfpflicht: So werden die Kontrollen ablaufen

Am Samstag, 5 Februar, trat in Österreich offiziell die Corona-Impfpflicht in Kraft. Wer nach dem 15. März 2022 nicht über einen gültigen Impfstatus verfügt (mit einigen Ausnahmen) begeht eine Verwaltungsübertretung. Viele Leser fragen sich derzeit: “Wie laufen eigentlich die Kontrollen ab?”

Wie werden die Kontrollen ablaufen?
Alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich müssen nun einen gültigen Impfstatus vorweisen. Die beschlossene allgemeine Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 sieht allerdings Ausnahmen für Schwangere, für Genesene für die Dauer von sechs Monaten und für Personen vor, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vor. 

Wie laufen die Kontrollen ab?
 

Erst nach Ablauf der Eingangsphase am 15. März, in der jeder Haushalt noch einmal schriftlich informiert werden soll, ist mit stichprobenartigen Kontrollen durch die Polizei und etwaigen Strafen zu rechnen. Doch wie laufen diese Kontrollen genau ab? “In der zweiten Phase (ab 15. März) finden Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) statt. Ab Beginn der dritten Phase (Festlegung der Impfstichtage) finden diese Kontrollen nicht mehr statt. Sie werden vom automationsunterstützten Datenabgleich abgelöst”, ist dazu aktuell auf der Webseite des Bundesministeriums zu lesen.

In Phase 2 können Kontrollen laut Bundesministerium im Zuge regelmäßiger bisher üblicher Kontrollen wie z.B. zur Einhaltung der Maßnahmen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz oder zum Beispiel auch bei Verkehrskontrollen erfolgen. Kontrollen, die nur dem Zweck der Erfüllung der COVID-19-Impfpflicht dienen, wird es nicht geben.

Gibt es Kontrollen am Arbeitsplatz?

Auch darauf gibt das Bundesministerium eine Antwort: “Eine Kontrolle durch Arbeitgeber:innen, ob der Impfpflicht nachgekommen wird, ist im COVID-19-Impfpflichtgesetz nicht vorgesehen. Auch Polizei-Kontrollen am Arbeitsplatz sind nicht vorgesehen. Derartige Kontrollen können auch nicht durch den/die Arbeitgeber:in veranlasst werden.” Arbeitgeber seien aber auf Basis der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sehr wohl dazu verpflichtet, einen gültigen 3G-Nachweis der Mitarbeiter zu kontrollieren.