Artikel-Fakten im Überblick:
- 527 Dienstnehmer betroffen
- Persönliche Dienstleistungen, Gastronomie, Handel und Bauwirtschaft am stärksten betroffen
- 252 Firmeninsolvenzen
- 111 Verfahren am Landesgericht eröffnet
- 141 Verfahren mangels Masse abgewiesen
- Privatinsolvenzen leicht angestiegen
- Mehr Männer als Frauen insolvent
- AKV rechnet auch 2023 mit Anstieg der Insolvenzen
Mehr Männer als Frauen verschuldet
In Kärnten gab es im Jahr 2022 insgesamt 252 Firmeninsolvenzen. Davon wurden 111 Verfahren beim Landesgericht Klagenfurt eröffnet, während 141 Verfahren mangels Masse abgewiesen wurden. Im Bereich der Privatinsolvenzen gibt es in Kärnten 2022 im Vergleich zu 2021 einen leichten Anstieg von rund 7 Prozent. Eklatant ist die unterschiedliche Durchschnittsverschuldung bei Männern gegenüber jener bei Frauen. Zirka zwei Drittel der Verfahren betreffen Männer.
Trend am Kärntner Insolvenzmarkt
Ein bereits mit der Coronapandemie zunehmender Trend – nämlich die Verlagerung der Insolvenzantragstellungen von Eigen- zu Gläubigeranträgen – ist auch im Jahr 2022 kärntenweit feststellbar. 75 Prozent der Verfahren von Firmeninsolvenzen wurden über Gläubigerantrag eingeleitet. Bedenklich sei laut AKV auch die Zunahme der mangels Masse abgewiesenen Konkurse. In diesem Bereich kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg von beinahe 90 Prozent.
“In diesen Fällen haben die Firmen nicht einmal mehr ein Vermögen von 4.000 Euro, um die Verfahrenskosten für ein formelles Insolvenzverfahren abzudecken. Daraus kann abgeleitet werden, dass während der Pandemie zahlreiche Unternehmen bei bereits vorliegender Vermögenslosigkeit und Überschuldung die staatlichen Unterstützungen in Anspruch genommen haben und eine zeitnahe tatsächliche Insolvenzantragstellung verschleppten”, erklärt der AKV.
AKV rechnet mit weiterer Zunahme
Der AKV rechnet auch im Jahr 2023 mit einer weiteren Zunahme der Anzahl der Firmen- wie auch der Privatinsolvenzen. Bei den Firmen wird es vor allem jene treffen, die einerseits die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise nicht an ihre Kunden weitergeben können oder anderseits unter dem veränderten und zurückhaltenden Konsumverhalten sowie Arbeitskräftemangel leiden – wie der Handel und die Gastronomie. Im Bereich der Privatinsolvenzen rechnet der AKV bei den gestiegenen Lebenserhaltungskosten auch mit keinem schlagartigen Anstieg der Schuldenregulierungsverfahren.