Neben den bereits bekannten Testmöglichkeiten wird für den Gast als weiterer Testnachweis künftig auch der SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung vor Ort im Betrieb gültig sein. Er wird vom Gast selbst unter Aufsicht des Betriebsinhabers bzw. eines Mitarbeiters durchgeführt. Dieser Testnachweis gilt zwar nur für die Dauer des einzelnen Aufenthalts im jeweiligen Betrieb, ist aber z.B. für den spontanen Restaurantbesuch eine wichtige zusätzliche Option.
Direkt im Betrieb testen
„Die Möglichkeit, sich auch direkt im Betrieb testen zu lassen, ist für eine unkomplizierte Öffnung wichtig. Um die Kärntner Betriebe für die bevorstehende Öffnung bestmöglich zu unterstützen, können die Unternehmer wöchentlich ein kostenloses Kontingent dieser Tests abrufen“, informiert heute, Montag, Wirtschafts- und Tourismusreferent Sebastian Schuschnig. Diese Tests seien jedoch nicht als Regelfall gedacht: „Wir bitten die Kunden und Gäste, bereits getestet, geimpft oder mit dem Nachweis der Genesung zu den Betrieben zu kommen.
Nur wenn das nicht möglich ist, soll vor Ort der Schnelltest zum Einsatz kommen“, betont Schuschnig. Insgesamt 240.000 Selbsttests werden pro Woche vom Bund nach Kärnten geliefert. Zusätzlich wurden durch das Tourismusreferat 50.000 Testkits für die Startphase angekauft, um die Erstausstattung der Betriebe zu verbessern. „Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben gewerblichen Betrieben auch Privatvermieter, Urlaub am Bauernhof-Betriebe und Ausflugsziele in die Zuteilung aufgenommen werden“, betont Schuschnig.
Verteilung an die Betriebe
Die Verteilung an die Betriebe übernimmt dabei die Straßenbauabteilung des Landes Kärnten. „Wir sind mit unseren Straßenbauämtern und 17 Straßenmeistereien sehr dezentral organisiert, weshalb ich unsere Unterstützung angeboten habe, um die Selbsttests rasch in die breite Verteilung zu bringen“, so Straßenbaureferent Martin Gruber.
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Kärnten wurde die Zuteilung der Kontingente an die einzelnen Standorte sowie die Information an die Betriebe über die für sie vorgesehene Menge an Testkits organisiert. Diese staffelt sich nach Betriebsgröße von 25 Tests z.B. für Privatvermieter bis zu 160 Tests für Großbetriebe pro Woche.
Ausgabe der Tests
Die Ausgabe der Tests erfolgt ab Mittwoch, 19. Mai. „Damit keine Staus entstehen und Sicherheitsabstände eingehalten werden, wird vor Ort zusätzliches Personal im Einsatz sein“, informiert Landesrat Gruber. Die Betriebe werden nach ihrem Hauptstandort den einzelnen Straßenmeistereien zugeordnet. Heute werden sie über die Wirtschaftskammer Kärnten, den Privatzimmerverband, den Verein Urlaub am Bauernhof und über die Kärnten Card über ihr Kontingent, den jeweiligen Abholort und über das vorgesehene Zeitfenster informiert.
Mit diesem ausgedruckten und unterschriebenen Mail können die Testkits abgeholt werden. „Die Straßenbauabteilung hat in den letzten Tagen intensiv daran gearbeitet, um für eine reibungslose Verteilung der Tests vor Ort zu sorgen. Dieser Einsatz ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei der Abteilungsleitung und allen Mitarbeitern bedanken,“ so Gruber.
Auch Wirtschaftsreferent Schuschnig bedankt sich für die Zusammenarbeit mit den Straßenmeistereien. „Insgesamt bis zu 10.000 Betriebe können dadurch sehr kurzfristig mit den kostenfreien Testkits versorgt werde. Ich bitte alle, von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen“, so Schuschnig.
Regionaler Logistikpartner
WKK-Spartenobmann Josef Petritsch betont: „Dass die Straßenmeistereien hier als regionaler Logistikpartner fungieren, ist vorbildlich. Ich appelliere dennoch an die bezugsberechtigten Betriebe, etwas Geduld in der Anfangsphase an den Tag zu legen. Grundsätzlich sind die Selbsttests im Betrieb die letzte Option, welche die Unternehmerinnen und Unternehmer anstreben sollten. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass es ein kostenloses Erstpaket gibt für den Fall der Fälle.“