Gewinnbeteiligung durch das Anklicken von Waren
Der Frau wurde versichert, dass sie über eine App durch das Anklicken von Waren auf einer Internetseite einen Werbeeffekt erwirken würde, da die Waren dadurch schneller verkauft werden würden. Dabei wurde der Frau eine Gewinnbeteiligung versprochen, welche sie durch das Anklicken möglichst vieler Waren steigern könne.
Mehrere hundert Euro überwiesen
Um die Verdienstmöglichkeit in Anspruch zu nehmen, müsse die Frau lediglich als Startkapital mehrere hundert Euro auf ein ungarisches Bankkonto überweisen. Die Frau tätigte die Überweisung und stellte nach wenigen Tagen fest, dass sie keinen Zugriff mehr auf die App und auch das investierte Geld hatte. Daraufhin erstattete die Frau Anzeige.
Vermehrte Anzeigen
In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zur Anzeigenerstattung aufgrund von Betrügereien durch dieselbe Betrugsmasche. Um mediale Verbreitung wird aus Gründen der Kriminalprävention ersucht.
Tipps des Bundeskriminalamtes
- Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
- Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
- Schauen Sie sich die Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
- Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.