Ab 12. Februar

Corona-Lockerungen: Auch bei Friseuren und Co. fällt die 2G-Pflicht

Kärnten -

Wie bereits bekannt ist, kommt es am 12. Februar zu weiteren Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen. Bei den körpernahen Dienstleistungen war die Unsicherheit zunächst noch groß. Nun steht aber fest: Auch hier wird die 2G-Regel fallen.

Weiterer Einbruch in Hermagor

Am 12. Februar kommt es zu weiteren Corona-Lockerungen. Einige Öffnungsschritte waren bereits bekannt: So wird zum Beispiel im Handel die 2G-Pflicht fallen. Es gilt nur noch die FFP2-Maskenpflicht. Doch auch in weiteren Bereichen kommt es wieder zu Entschärfungen der Regeln. Hier findest du einen Überblick.

Lockerungen ab 12. Februar

  • 2G-Pflicht im allgemeinen Handel fällt. FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin
  • Auch bei körpernahmen Dienstleistungen entfällt die 2G-Pflicht. Auch Ungeimpfte dürfen somit wieder Friseur und Co. besuchen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. 
  • Veranstaltungen dürfen ohne Personenobergrenze stattfinden. (2G bleibt hier)