Drei-Stufen-Plan: Diese Corona-Regeln gelten zum Schulstart

Kärnten -

Bildungsminister Heinz Faßmann präsentierte am Mittwoch die Corona-Regeln für den Schulstart im Herbst. Zu Beginn soll es eine “dreiwöchige Sicherheitsphase” geben. Schüler und Lehrer werden dreimal wöchentlich getestet. Danach gilt die 3G-Regel, die Testpflicht hängt dann von der Risikolage ab. Alle Details gibt es hier im Überblick.

Am 13. September beginnt in Kärnten das neue Schuljahr.

Am 13. September beginnt in Kärnten das neue Schuljahr. Diesbezüglich verkündeten Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am heutigen Mittwoch bundesweite Corona-Maßnahmen für den Start.

Regeln für die “dreiwöchige Sicherheitsphase”

Die ursprünglich für zwei Wochen geplante „Sicherheitsphase“ wird dabei auf drei Wochen verlängert. In dieser Zeit müssen Lehrer und Schüler außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Schüler werden drei Testungen pro Woche notwendig sein. Im Regelfall erfolgt montags ein Antigen- und ein PCR-Test. Donnerstags wird dann erneut mit einem Antigen-Test getestet. Geimpftes Lehrpersonal müssen dreimal wöchentlich einen Antigen-Tests absolvieren. Ungeimpfte Lehrkörper müssen dazu einmal pro Woche noch einen externen PCR-Test vorweisen.

Drei-Stufen-Plan

Nach Ende der dreiwöchigen Sicherheitsphase soll es dann drei unterschiedliche Sicherheitsstufen mit verschiedenen Maßnahmen geben. Welche Sicherheitsstufe gilt, wird nach Empfehlungen der Corona-Kommission und dem Infektionsgeschehen entschieden. Die Einstufung erfolgt nach der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz.

Stufe 1: Geringes Risiko (Inzidenz unter 100)

  • Schüler können freiwillig testen. Bei regionaler Risikolage kann der Test aber vorübergehend verpflichtend werden. 
  • Nicht geimpfte Lehrkräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, welcher extern gebracht werden muss. Antigentests werden von den Schulen zur Verfügung gestellt. 
  • Keine Maskenpflicht 

Stufe 2: Mittleres Risiko (Inzidenz ab 100)

  • Nicht geimpfte Schüler müssen drei mal die Woche testen. Ein Test davon muss ein PCR-Test sein.
  • Nicht geimpfte Lehrkräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, welcher extern gebracht werden muss. Antigentests werden von den Schulen zur Verfügung gestellt. 
  •  Alle Schüler und Lehrer müssen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz tragen. 

Stufe 3: Hohes Risiko (Inzidenz ab 200)

  • Nicht geimpfte Schüler müssen drei mal die Woche testen. Ein Test davon muss ein PCR-Test sein.
  • Nicht geimpfte Lehrkräfte müssen immer ein gültiges Testzertifikat vorweisen können. Ein Test pro Woche muss ein PCR-Test sein, welcher extern gebracht werden muss. Antigentests werden von den Schulen zur Verfügung gestellt. 
  • Alle Schüler bis zur 8. Schulstufe tragen außerhalb der Klassenräume Mund-Nasenschutz. Ab der 9. Schulstufe gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Regelung gilt auch für Lehrkräfte.